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geschäftsbediungen fahrschule unterzeichnet, bin ich verpflichtet da den führerschein zu machen?

gefragt von bayerkillah am 12.10.2009 um 16:33 Uhr

ich habe bereits die allgemeinen geschäftsbedingunen unterzeichnet, den ausbildungsvertrag aber nicht. außerdem bin ich noch nicht 18 habe aber bereits eine theoriestunde in der fahrschule besucht. bin ich jetzt verpflichtet da meinen führerschein zu machen? danke für die antwort


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anonym
beantwortet von ingridshaus am 12. Oktober 2009 16:34
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Könnt Ihr nicht erst mal denken und dann handeln?

Kommentar von Borat86 am 12. Oktober 2009 16:35

also das ist die beste antwort zu der frage, daumen hoch


Jule1011
beantwortet von Jule1011 am 12. Oktober 2009 16:34
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wenn du den vertrag noch nicht unterschrieben hast würde ich sagen nein! und da du noch keine 18 bist, bist du eh noch nicht mündig! es könnte natürlich sein, dass die in den geschäftsbedingungen irgendwas wegen bezahlen drin stehen haben. ich meine, dass du so ne art strafe zahlen musst! aber da erkundige dich einfach noch mal!


Tastoom
beantwortet von Tastoom am 12. Oktober 2009 16:35
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Musst Du nachlesen.

Wir hier, wissen nicht so ganz genau was da bei Dir drin steht.

Nicht mal ungefähr wissen wir das.


anonym
beantwortet von MartinPii am 12. Oktober 2009 16:35
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naja man bezahlt doch aufnahme bebühr meistens usw, dann ist das geld futsch... aber ich glaube kaum das du daran gebunden bist deine fahrschule zu machen


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. Oktober 2009 16:35
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Nein bist Du nicht. Du bist lediglich verpflichtet die in Anspruch genommene Leistung zu vergüten.



RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 12. Oktober 2009 16:36
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Nein! Und in Zukunft vor dem Unterschreiben das Gehirn einschalten, das vermeidet späteren Ärger!


anonym
beantwortet von zicke81 am 12. Oktober 2009 16:39
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ich glaube nicht das du da verpflichtet bist deinen führerschein zu machen weil mein cousin war mit seiner fahrschule nicht zufrieden und konnte dann wechseln du musst halt nur in der jetztigen fahrschule alles bezahlen und ich weiss nicht wie das mit der anmeldungsgebühr ist


anonym
beantwortet von dagoner am 12. Oktober 2009 17:26
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Nein mußt du gar nicht ich habe das auch gehabt aber bei mir war es so das ich mit dem Fahrlehrer nicht klar kam,bin einfach zum anderen gegangen und habe ihm erklärt das ich nicht mit diesem Fahrlehrer klar kam und muste nicht mal mehr die Anmeldegebühr bezahlen.


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