ich habe bereits die allgemeinen geschäftsbedingunen unterzeichnet, den ausbildungsvertrag aber nicht. außerdem bin ich noch nicht 18 habe aber bereits eine theoriestunde in der fahrschule besucht. bin ich jetzt verpflichtet da meinen führerschein zu machen? danke für die antwort
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Könnt Ihr nicht erst mal denken und dann handeln?

wenn du den vertrag noch nicht unterschrieben hast würde ich sagen nein! und da du noch keine 18 bist, bist du eh noch nicht mündig! es könnte natürlich sein, dass die in den geschäftsbedingungen irgendwas wegen bezahlen drin stehen haben. ich meine, dass du so ne art strafe zahlen musst! aber da erkundige dich einfach noch mal!

Musst Du nachlesen.
Wir hier, wissen nicht so ganz genau was da bei Dir drin steht.
Nicht mal ungefähr wissen wir das.
naja man bezahlt doch aufnahme bebühr meistens usw, dann ist das geld futsch... aber ich glaube kaum das du daran gebunden bist deine fahrschule zu machen
Nein bist Du nicht. Du bist lediglich verpflichtet die in Anspruch genommene Leistung zu vergüten.

Nein! Und in Zukunft vor dem Unterschreiben das Gehirn einschalten, das vermeidet späteren Ärger!
ich glaube nicht das du da verpflichtet bist deinen führerschein zu machen weil mein cousin war mit seiner fahrschule nicht zufrieden und konnte dann wechseln du musst halt nur in der jetztigen fahrschule alles bezahlen und ich weiss nicht wie das mit der anmeldungsgebühr ist
Nein mußt du gar nicht ich habe das auch gehabt aber bei mir war es so das ich mit dem Fahrlehrer nicht klar kam,bin einfach zum anderen gegangen und habe ihm erklärt das ich nicht mit diesem Fahrlehrer klar kam und muste nicht mal mehr die Anmeldegebühr bezahlen.
also das ist die beste antwort zu der frage, daumen hoch