gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Gesch. Mietvertrag endet Ende Februar...

gefragt von vidsysvidsys am 08.12.2008 um 12:51 Uhr

...kann mein Vermieter durch seinen Makler jetzt schon Schilder ins Schaufenster stellen lassen ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33939)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. Dezember 2008 12:54
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein! Nur mit der Zustimmung des Mieters. Die Fensterfläche ist mitgemietete Sache. Ein Aushang stört die Sicht auf das eigene Angebot. An anderer Stelle des Gebäudes an der das Geschäft nicht gestört wird kann der Vermieter einen Hinweis anbringen. Zudem haben Makler und Vermieter die Möglichkeit durch Zeitungsanzeigen und im Internet auf das Neuvermietungsangebot hinzuweisen. Ich würde dem Makler die Chance vermeiten!

Kommentar von 8a5054ec3b859f1dc3b173056ddaa772smallvidsys am 8. Dezember 2008 12:56

Die hängen schon. Der Makler war da und fragte. Ich fragte ihn ob das rechtens wäre. Er sagte ja, um Lehrstand zu vermeiden.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 8. Dezember 2008 12:59

Was anderes sollte der wohl antworten ?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 8. Dezember 2008 12:59

Da hat der Makler gelogen! Die Schilder wg. dieser boshaften Falschdarstellung einfach abnehmen und ins Lager stellen! Ich gehe davon aus, dass im Mietvertrag diesbezüglich nicht anderes vereinbart ist. Will der Makler für sein Geschäft diese tolle Werbefläche nutzen, so können Sie ihm diese Fläche ja zur Miete anbieten. Das erspart ihm immerhin andere Werbekosten.

Kommentar von 8a5054ec3b859f1dc3b173056ddaa772smallvidsys am 8. Dezember 2008 13:14

Kann man das irgendwo nachlesen ?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 8. Dezember 2008 13:45

Das man für die Vermietung einer Werbefläche Geld verlangen kann ist ein Stück Lebenserfahrung ohne Quellenangabe! Ich bin Geschäftsführer einer Kölner Maklergesellschaft und schaffe hier seit 42 Jahren!

Kommentar von 8a5054ec3b859f1dc3b173056ddaa772smallvidsys am 8. Dezember 2008 14:36

Nein, das meine ich nicht. Ich meine die Sache mit dem Aufhängen der Schilder in meinem Laden überhaupt !


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 8. Dezember 2008 12:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um einen anschließenden Leerstand zu vermeiden, natürlich.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. Dezember 2008 12:55

Nein. Siehe firstguardian.


akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Dezember 2008 12:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja, bei einem miet oder pachtvertrag für gewerbliche objekte, ist eigentlich ausschlaggebend was im vertrag steht. ist das nicht geregelt kann er es rein rechtlich nicht verlangen, da du der mieter bist. bei gewerblichen objekten ist das eigentlich nicht zwingend vorgeschrieben, wie ein mietvertrag auszusehen hat.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2008 12:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur mit Zustimmung des Mieters !

Kommentar von 8a5054ec3b859f1dc3b173056ddaa772smallvidsys am 8. Dezember 2008 13:00

Die hängen schon. Der Makler war da und fragte. Ich fragte ihn ob das rechtens wäre. Er sagte ja, um Lehrstand zu vermeiden.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 8. Dezember 2008 16:34

Du bist für den Leerstand nicht verantwortlich ! Er kann Dich darum bitten, aber ein Recht hat er nicht ! Er kann sein Plakat an der Hauswand anbringen ,da wo es keinen stört !


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Arbeitslosengeld endet Ende Juni

    Welche Frist ist bindend

    Kann ein Vertrag IMMER innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

    Fristgerecht krankmelden

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.