Geruchsbelästigung in einer Eigentumsgemeinschaft

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist sehr schwierig. Hatten das Problem auch mal, allerdings mit einem Miteigentümer. Gesundheitsamt gab die gleiche Auskunft, die sie dir auch gegeben haben. Haben uns dann mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt. Uns wurde dann der Rat erteilt (Originalton) :" Legt dem eine tote Ratte vor die Türe oder sonstiges Ungeziefer, dann können wir einschreiten!" Unglaublich! Gegen solche Personen hast du so gut wie keine Handhabe! Wenn du einen Rechtsanwalt einschaltest, wirst du letztendlich auf den Kosten sitzen bleiben und an der Gesamtsituation ändert sich nichts!

Bei jeder Form von Belästigung ist es auf jedenfall ratsam, die Person darauf aufmerksam zu machen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es bei solchen Messies schwierig ist, auf Gehör zu stoßen, von daher würde ich mit dem Vermieter bzw. Eigentümer sprechen. Ich vermute stark, dass man dagegen vorgehen kann, da auch Geruch eine Form von Belästigung ist und es euer gutes Recht ist, nicht belästigt zu werden.

Wohnt der Vermieter auch in dieser Gegend ?

Danke, aber bei Mieter und Vermieter stößt man auf taube Ohren. Kann ich evtl. das Hausgeld kürzen wenn zb. meine Mieter die Miete durch Geruchsbelästigung kürzen würden ?

Der Vermieter wohnt im selben Haus

Der Vermieter wohnt im gleichen Haus! Verstehe allerdings nicht, warum er an diese Person vermietet hat, wenn das Problem schon bekannt war.

@user1792

Normal würde ich sagen, der Vermieter soll sich mal ein Bild davon machen und dann mal ein Machtwort sprechen, da er ohne weiteres der einzige ist, der da was durchsetzen kann, wenn er aber da wohnt und trotzdem nichts macht, würde ich ernsthaft einen Anwalt einschalten.

Eine derartige Belästigung von Gerüchen stört den Hausfrieden und dagegen muss man vorgehen.

Danke, aber bei Mieter und Vermieter stößt man auf taube Ohren. Kann ich evtl. das Hausgeld kürzen wenn zb. meine Mieter die Miete durch Geruchsbelästigung kürzen würden ?

keine gute Idee. Du verwechselst hier nicht vergleichbare Rechtsverhältnisse. Was hat die Eigentümergemeinschaft damit zu tun? Du musst den Betrag lt. WP zahlen - du verursachst ja auch Kosten. Bei nichtzahlung verklagt dich der Verwalter und die WEG muss ja auch zahlungspflichtig bleiben. Wenn du meinst,du ahst Ansprüche musst du das privatrechtlich mit dem Eigentümer der Wohnung- Keller ausfechten.