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Gerissene Rollladenlamellen.Greift hier die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

gefragt von Moltobene am 23.11.2007 um 23:22 Uhr

Die Rollläden sind 17 Jahre alt,Kunststoff und ich habe keinen direkten Zugriff darauf,da sie ja außen sind.Muß hier nicht der Vermieter alles zahlen,da es Instandhaltungskosten sind?

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MietrechtKleinreparaturklausel x 1

Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 23. November 2007 23:24
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Selbstverständlich ist das die Sache des Vermieters , es sei denn man könnte Dir eine mutwillige Zerstörung nachweisen.

Kommentar von Bruno am 23. November 2007 23:25

Da bleibt nichts mehr zu sagen. Stimmt einfach.


anonym
beantwortet von nixneues am 23. November 2007 23:33
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die rollläden sind ein bestandteil des hauses, also nicht in der wohnung, sache des vermieters wenn die rolläden von außen montiert sind. also keine jalousien. rolladen von außen gehören zum gebäude und nicht zur wohnung nur in der wohnung kann man den kleinreparaturvertrag anwenden.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 24. November 2007 01:23
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Eigene Erfahrungen: Nach 17 Jahren war das erst der Anfang der Reparaturen, demnächst werden die anderen vermutlich auch reißen. Und die neuen Kunststoffstäbe halten möglicherweise nur noch 5 - 8 Jahre.


anonym
beantwortet von brettpit am 23. November 2007 23:45
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Schon aber Molto-- mal ehrlich wo bleibt da die Relation!!? Ich hatte ähnliches und hab mir das eine Teil am Rolladen rausgezogen 2 mtr. und beim Rolladenbauer für genau 4,50 Euro ein neues besorgt- eingeschoben und fertig... 10 minuten


anonym
beantwortet von Moltobene am 23. November 2007 23:35
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Danke für die schnellen Antworten.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 23. November 2007 23:25
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da ist der vermieter gefragt. die rollläden gehören zur hausausstattung, da muss er für abhilfe sorgen.


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