Die Rollläden sind 17 Jahre alt,Kunststoff und ich habe keinen direkten Zugriff darauf,da sie ja außen sind.Muß hier nicht der Vermieter alles zahlen,da es Instandhaltungskosten sind?

Selbstverständlich ist das die Sache des Vermieters , es sei denn man könnte Dir eine mutwillige Zerstörung nachweisen.
die rollläden sind ein bestandteil des hauses, also nicht in der wohnung, sache des vermieters wenn die rolläden von außen montiert sind. also keine jalousien. rolladen von außen gehören zum gebäude und nicht zur wohnung nur in der wohnung kann man den kleinreparaturvertrag anwenden.
da ist der vermieter gefragt. die rollläden gehören zur hausausstattung, da muss er für abhilfe sorgen.
Schon aber Molto-- mal ehrlich wo bleibt da die Relation!!? Ich hatte ähnliches und hab mir das eine Teil am Rolladen rausgezogen 2 mtr. und beim Rolladenbauer für genau 4,50 Euro ein neues besorgt- eingeschoben und fertig... 10 minuten
Eigene Erfahrungen: Nach 17 Jahren war das erst der Anfang der Reparaturen, demnächst werden die anderen vermutlich auch reißen. Und die neuen Kunststoffstäbe halten möglicherweise nur noch 5 - 8 Jahre.
Da bleibt nichts mehr zu sagen. Stimmt einfach.