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Geringwertiges oder normales Wirtschaftsgut?

gefragt von MostwimaMostwima am 09.01.2008 um 10:24 Uhr

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) bis 410 EUR netto (seit 1. Januar 2008 bis 150 EUR netto), kann ja nur in einem Jahr gesamt abgeschrieben werden, wenn es alleine genutzt werden kann. Das zählt dann z.B. nicht für Drucker oder Monitore, weil man diese angeblich nicht ohne ein weiteres Wirtschaftsgut nutzen kann. Diese müssen dann z.B. nach dem aktuellen Stand mit 5 Jahren abgeschrieben werden. Ist dann ein 100 EUR teurer Drucker, der auf 5 Jahre abgeschrieben werden muss, trotzdem noch ein geringwertiges Wirtschaftsgut, oder zählt das in der Buchung als normales abschreibbares Wirtschaftsgut?


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Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 9. Januar 2008 10:29
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Willst Du das für's Finanzamt wissen?

Ich würde es als GWG eintragen, und wenn das FA sagt, ist nicht, würde ich das akzeptieren.

Drucker wurden bisher von meinem Finanzamt immer als GWG anerkannt.


vampire
beantwortet von vampire am 9. Januar 2008 10:30
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Bei 100 Euro würd mich unser Steuerberater lynchen von wegen Anlagevermögen: und mir erzählen ich soll das trotzdem als GWG wegbuchen oder sogar über Betriebsbedarf.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 9. Januar 2008 10:45
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Deine Aussage gilt nur, wenn du es als Bundle (bzw. zeitnah) kaufst. D.h. wenn du einen Rechner neu kaufst und 2 Tage später einen Drucker, dann sehen das Finanzämter noch als Bundle und zusammengehörig. Damit ist der Drucker (wenn er auch nur 100 EUR) gekostet hat, nicht als GwG abschreibbar, sondern muss zusammen mit dem Rechner betrachtet werden (so zumindest die Aussage, die mir mal das Finanzamt gemacht hat). Wenn der Drucker separat gekauft wird (also nicht zeitnah, was immer das bedeuten mag, ich denke aber mehr als ein Monat ist nicht mehr zeitnah), dann ist er auch separat zu betrachten. Dann gilt er sehr wohl als GwG, wenn er die Betragsgrenzen nicht überschreitet (auch das kann ich aus eigener Erfahrung mit dem FA bestätigen).

Kommentar von 7591c6322aaa8eb07a53f039ac3e8d76smallMostwima am 9. Januar 2008 10:59

O.K. dann gilt er als GwG, muss aber laut meinem Finanzamt trotzdem über 5 Jahre abgeschrieben werden, weil er nicht alleine nutzbar ist.

Kommentar von benutzer27 am 9. Januar 2008 11:23

Hmmm, ich würde das dem Finanzamt aber gar nicht auf die Nase binden. Wir haben in der Aufstellung einfach nur die Typbezeichnung angegeben, da kam keinerlei Rückfrage. Außerdem sind Drucker auch durch andere Geräte ansprechbar (Handhelds etc.) und der Computer braucht den Drucker nicht. Da würde ich mich einfach dumm stellen. Eine Korrektur bei Nichtanerkennung kannst du ja immer noch machen.




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