Ich habe überlegt, eine geringfügige Beschäftigung bzw. einen Minijob anzunehmen und frage mich, ob ich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung über meinen Ehemann mitversichert bin?
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Ja, wer eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsgehalt von max. 400 € ausübt, ist über seinen berufstätigen Partner (in deinem Fall Ehemann) mitversichert.
bis 400 euro pauschalversteuert bist mitversichert wenn er dich über 401 € festanstellt und dadurch die pauschalversteuerung wegfällt bist du direkt krankenversichert macht unterm strich nicht viel vom netto aus aber duch bekommst dann auch noch für deine rente die zeit mit angerechnet
also sinvoller auf 410 € festanstellen lassen
Wieso? Wenn Familienversicherung möglich, muss doch nicht unnötig LST und SV bezahlt werden. Zur RV kann man auch beim Minijob aufstocken. Und steuerfrei ist besser als Steueklasse 5.
Man bleibt aber dauerhaft finanziell vom Ehemann abhängig und bekommt nur eine minimale Rente.
Das sollte man nur vorrübergehend machen.
recht hast.....immer weiterdenken.....
Selbstverständlich bist Du weiterhin bei Deinem Mann weiter krankenversichert.
Es dürfen aber keine weiteren Einkünfte, z. B. aus Vermietung+Verpachtung oder Kapitalvermögen vorhanden sein, sonst entfällt die Familienversicherung.