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Geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob, bin ich über meinen Ehemann mitversichert?

gefragt von Kheridine am 26.04.2009 um 12:42 Uhr

Ich habe überlegt, eine geringfügige Beschäftigung bzw. einen Minijob anzunehmen und frage mich, ob ich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung über meinen Ehemann mitversichert bin?


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anonym
beantwortet von ernie555 am 26. April 2009 12:43
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Ja, wer eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsgehalt von max. 400 € ausübt, ist über seinen berufstätigen Partner (in deinem Fall Ehemann) mitversichert.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 29. April 2009 16:22

Es dürfen aber keine weiteren Einkünfte, z. B. aus Vermietung+Verpachtung oder Kapitalvermögen vorhanden sein, sonst entfällt die Familienversicherung.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 26. April 2009 12:44
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Ja,bist über den Ehemann krankenversichert.


malli
beantwortet von malli am 28. April 2009 16:04
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ja klar!


anonym
beantwortet von ls1103 am 28. April 2009 16:13
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bis 400 euro pauschalversteuert bist mitversichert wenn er dich über 401 € festanstellt und dadurch die pauschalversteuerung wegfällt bist du direkt krankenversichert macht unterm strich nicht viel vom netto aus aber duch bekommst dann auch noch für deine rente die zeit mit angerechnet

also sinvoller auf 410 € festanstellen lassen

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 29. April 2009 16:21

Wieso? Wenn Familienversicherung möglich, muss doch nicht unnötig LST und SV bezahlt werden. Zur RV kann man auch beim Minijob aufstocken. Und steuerfrei ist besser als Steueklasse 5.

Kommentar von spung am 29. Mai 2009 20:59

Man bleibt aber dauerhaft finanziell vom Ehemann abhängig und bekommt nur eine minimale Rente.

Das sollte man nur vorrübergehend machen.

Kommentar von watzmann42 am 3. Juni 2009 10:24

recht hast.....immer weiterdenken.....


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 15. Oktober 2009 06:03
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Selbstverständlich bist Du weiterhin bei Deinem Mann weiter krankenversichert.


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