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Geringe Behinderung?

gefragt von Phase10dePhase10de am 05.11.2009 um 23:17 Uhr

Hallo, ich möchte gerne wissen, ob es überhaupt Sinn hat eine 20%tige Behinderung zu haben. Wenn Ja, was bringt es? Wenn nein, wie werde ich diese wieder los, muss ich es beantragen, bzw. löschen lassen?

Gruß AB


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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 5. November 2009 23:19
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nein es bringt nichts ab 40% hat man einen höheren Steuerfreibetrag , behalte die 20% wenn es mal bergab geht kannst Du es erhöhen lassen und es kann Dir dabei helfen früher in Rente zu gehen ohne Verluste


anonym
beantwortet von Eisblume2009 am 5. November 2009 23:19
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ich denke das macht wenig Sinn, Du kriegst ja damit auch kein Behindertenausweis, das geht wohl erst ab 50 %. Bei mir wurde auch nur 20% akzeptiert und nicht alles, was mich wirklich auch ein wenig einschränkt, wurde akzeptiert. Nur 2 gravierende Sachen, wo ich heute immer noch drunter leide, aber das reicht auch im Berufsleben leider nicht für eine Gleichstellung.


anonym
beantwortet von mzmario am 5. November 2009 23:19
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verstehe deine frage nicht was bezweckst du damit


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 5. November 2009 23:19
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Mag sein, dass Du steuerliche Vorteile erwirkst ??


zitronenmelisse
beantwortet von zitronenmelisse am 5. November 2009 23:50
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Es macht schon Sinn, da die ja recht knauserig sind. Das was Du hast hast Du.

Anbei ein link mit weiteren Informationen, incl einer Liste wann es welche Vergünstigung gibt.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html



anonym
beantwortet von chris48 am 6. November 2009 14:51
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eine Schwerbehinderung wird in Grad ausgedrückt, nicht in Prozent, es heißt 20 GdB (Grad der Behinderung). Eine schwerbehinderung ist aber nur ab 50° nützlich, es kommt immer darauf an wofür, hat man eine Arbeit, so ist der Arbeitsplatz etwas sicherer, da man nicht so einfach kündbar ist. Außerdem kann man bei Bahn oder autosteuer etwas sparen und bekommt 3 Tage mehr Urlaub im Jahr. Grundsätzlich ist man unter 50GdB nicht verpflichtet irgendjemand davon in Kenntnis zu setzen. Ab 50GdB kann man, muss aber auch da den Arbeitgeber nicht informieren. Man kann dann aber auch die Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Mit einer Anerkennung von 50GdB kann man, je nachdem wann man geboren ist, mit 63 Jahren + X in Rente gehen ohne Abzüge.


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