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Gerichtsvollziehen oder Pfändung, was passiert wenn man nichts hat?

gefragt von freddiemerc am 27.04.2009 um 22:33 Uhr

Mein Sohn steckt in Schwierigkeiten und ich habe keine Lust und Kraft mehr ihm alles abzunehmen. So kam es leider zu einem Kaufvertrag zwischen meinem volljährigen Sohn und einer Firma bezüglich eines Laptops. Diesen kann er allerdings nicht bezahlen und hat daher auch schon mehrere Mahnungen und letztlich auch ein Problem mit dem Gerichtsvollzieher. Und das ist nicht das einzige. Er hat auch einen Vertrag bei einem Fitnessstudio und hat den Jahrensbeitrag gar nicht zahlen können. Was passiert mit ihm, wenn er absolut gar nichts bezahlen kann?


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anonym
beantwortet von hugo001 am 27. April 2009 22:34
3x
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es muss die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 27. April 2009 22:35

Genau.DH


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. April 2009 22:35
1x
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Gerichtsvollzieher, Pfändung, eidesstattliche Versicherung.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 27. April 2009 22:35

DH.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 27. April 2009 22:36
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Gehe mit ihm zur Schuldnerberatung, die können gut helfen bevor es schlimmer wird.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 27. April 2009 22:36
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Wenn nichts zu pfänden da ist, gibt er eine eidesstattliche Versicherung ab und das war es.

Kommentar von thomaszg2872 am 7. August 2009 12:21

naja die e.v. hält erstmal 3 jahre und kann dann immer wieder neu verlangt werden. meist wird das konto gepfändet, also gegen verfügungen gesperrt, und er muss sich sein geld dann am schalter holen kann nichts mehr überweisen. vllt. ganz heilsam für ihn.


anonym
beantwortet von exbonn am 27. April 2009 22:44
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Dem Gläubiger erklären, dass er nicht bezahlen kann - Vergleichsvorschlag unterbreiten!

Wenn ein Mahnbescheid kommt nur dann Einspruch einlegen, wenn wirklich etwas falsch ist - sonst kostet es nur Geld!

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, Türe Öffnen und zeigen, dass kein pfändbares Gut vorhanden ist. Als "fruchtlose Pfändung" gibt der GF den Titel an den Gläubiger zurück und der muss entscheiden, ob er weitere Schritte einleiten will - sprich eidesstattliche Versicherung.

( www.insolvenz000.de )


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 27. April 2009 22:35
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eidesstattliche Versicherung abgeben


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. April 2009 22:36
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dann muß er einen Offenbarungseid leisten und damit ist seine Kreditwürdigkeit zum Teufel....


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 27. April 2009 22:36
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  • Pfändung seines Eigentums, sofern vorhanden.

  • Erwirkung eines Titels vor Gericht. Sollte er zu Geld kommen, ist es gleich weg.

  • Gütliche Einigung, Ratenzahlung


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 28. April 2009 01:51
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Er hat etwas gekauft ohne es bezahlen zu können, das ist Betrug.
Ausser dem Besuch des Gerichtsvollziehers und dem Antrag der/s Gläubiger/s auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann er sich also ohne weiteres noch eine Strafanzeige wg. Betrug einfangen.
Betrug ist ein sog. Offizialdelikt, d.h. der Staatsanwalt muss die Sache verfolgen.
Ausser dem Verlust der Kreditwürdigkeit und Eintragung in das öffentliche Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts und der Schufa kann er sich also nach Verurteilung noch einen Eintrag in das Bundeszentralregister für Strafsachen (polizeiliches Führungszeugnis) einfangen.
Dumm gelaufen. Der junge Mann hat ja schon eine tolle Karriere gestartet. Aber lass ihn mal jetzt "auf die Schnauze fallen", vielleicht wird er noch rechtszeitig wach.


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