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Gerichtsverhandlung wegen angeblichen nichtanschnallens als Beifahrer.

gefragt von divel0divel0 am 30.10.2007 um 16:19 Uhr

Wie stehen meine Chancen? Mein Mann und ich wurden, als wir 20 Meter von unserem Pkw entfernt waren, von EINEM Beamten angesprochen und dieser Owig beschuldigt, was wir zurückwiesen!Nun folgte nach meinem Widerspruch die Ladung zur Hauptverhandlung. Wie stehen meine Chancen, da ich keine Rechtschutz habe und die Beratungs und Prozesskostenbeihilfe bei Owig nicht greift... Ich fühle mich total über den Tisch gezogen.Was kann ich machen??

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Gerichtsverhandlung x 33 wegen x 22 Owig x 2

boriswulff
beantwortet von boriswulff am 30. Oktober 2007 18:21
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Warum seht Ihr hier die Chancen so gering ?

Im Zweifel für den Angeklagten. Und Der Polizist hat keinen Beweis für seine Aussage.

Wenn Du und Dein Mann glaubhaft machen können, dass Du angeschnallt gewesen bist und Ihr evtl. noch Bekannte oder Kinder habt die aussagen können, dass Du nie ohne Grt als Beifahrer fährst sieht denke ich die Sache für euch recht gut aus.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 30. Oktober 2007 18:45

Sehe ich auch so und dafür braucht ihr keinen Anwalt!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 30. Oktober 2007 18:13
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Du kannst nur hingehen und in Würde verlieren oder den Einspruch zurückziehen. Gewinnen kannst Du unter diesen Umständen nach meiner Erfahrung nicht.

Gut, ein Anwalt kann hier schon ein wenig erreichen, wenn er die konkreten Verhältnisse kennt, aber die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. Oktober 2007 16:46
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Was ist denn die Wahrheit?

Das Verfahren als solches läuft offenbar ab, wie es vorgesehen ist.

Wenn du hier fragst, hört sich das so an, als ob du bzw.ihr nicht angeschnallt wart. Rechtsschutz hin oder her - was du machen kannst, ist die Wahrheit sagen - wie immer sie aussieht


anonym
beantwortet von cougarweibchen am 30. Oktober 2007 18:57
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Die Aussichten, um das Bußgeld herumzukommen, sind leider sehr gering.

Ich habe einmal ein Ticket bekommen, weil ich angeblich im absoluten Halteverbot geparkt hatte. Das Halteverbot galt aber erst drei Tage später (da sollte ein Festzug durch die Straße gehen). Habe dann Einspruch eingelegt und auf den Zeitpunkt, ab dem das Halteverbot gelten sollte, hingewiesen. Das wäre eigentlich ganz einfach zu überprüfen gewesen, wurde aber überhaupt nicht beachtet - ganz im Gegenteil, wegen meines Einspruchs wurde das Ganze noch teurer.

Selbst wenn Du einen Zeugen dafür benennen kannst, dass Du angeschnallt warst, ist der Ausgang ungewiss und der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Also bezahle das Bußgeld lieber.


divel0
beantwortet von divel0 am 30. Oktober 2007 18:09
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Warum ich Frage? Weil ich mir n Anwalt nehmen wollte, der aber nochmal mindestens 400 Euro netto kostet. Wir waren angeschnallt und er hatte keinen Zeugen dabei!Nur wenn ich so oder so die Schuld über gebügelt bekomme weil ein Beamter narrenfreiheit hat, kann ich mir doch gleich die Anwaltskosten sparen, oder?


anonym
beantwortet von SBerkmann am 30. Oktober 2007 17:08
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Das ist mir auch schon passiert. Die zwei Komiker haben angeblich aus ca 50m gesehen das ich nicht angeschnallt war... da machst Du nix... Ich hab die 30 Flocken dann überwiesen, und mir meinen Kommentar dazu verkniffen ( Der hätte mich gut und gerne das 100fache gekostet!!!)


opitz
beantwortet von opitz am 30. Oktober 2007 17:08
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Wenn der Bu..Beamte Zeugen hat steht es SEHR schlecht. War er alleine, steht es immer noch kaum besser, denn kaum ein Richter wird einem Polizeibeamten eine vorsätzliche Lüge unterstellen. Warum überhaupt die ganze Aufregung wegen der läppischen Kohle? Meine Erfahrung: zahlen und vergessen, im Zweifel sitzt der normale Bürger sowieso am kürzeren Hebel...


thebrain
beantwortet von thebrain am 30. Oktober 2007 16:53
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öhm aus erfahrung kann ich sagen deine aussichten sind sehr gering.


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