Gerichtsverhandlung - Stimmt das?
Hallo,
meine Lehrerin in der Berufsschule hat uns im Rahmen des Themas Werbung damals erzählt, dass es ein Autohaus (ich glaube es war BMW) mal mit dem Werbesrpcuh "Bei uns kriegen Sie ein Auto für'n Apple und 'n Ei" geworben hat. Da damals noch das Gesetz galt, dass man etwas so verkaufen muss, wie es ausgeschrieben ist, hat ein schlauer Bürger das Angebot wahrgenommen. autohaus wollte natürlich nicht buchstäblich für einen Apfel und ein Ei verkaufen. Ging alles vor Gericht und der Käufer hat gewonnen.
Heute ist das Gesetz geändert.
Ich wollte euch fragen, ob die Story stimmt. Habe darüber nichts finden können.
2 Antworten
Das war VW und das war eine enorme Werbung für dies Auto. Plötzlich war VW in aller Munde. Die haben keinen Nachteil davon gehabt, allerdings die Werbung zurückgezogen.Ich gehe aber davon aus, dass das Angebot "für'n Appel und'n Ei" auch damals schon als "Spaßangebot" zu erkennen war und nicht verpflichtend. Eher hat VW die Chuzpe des Klägers für seine Publicity genutzt.
Kann eigentlich nicht stimmen, denn schließlich hat nur ein Kunde den Wagen "für'n Appel und'n Ei" bekommen. Wäre dies Angebot gültig gewesen, wäre VW gar nicht mit der Produktion nachgekommen, denn jeder hätte sich auf das Angebot, von dem ja jeder wusste, dass es kein ernstes war, melden können.
Ist genauso wie Red Bull.
Ist einer hin und fragte wo sind denn meine Flügel und er hat gewonnen und massig Geld kassiert, dass war in den USA.
Ah ok VW war das. Aber kann man das irgendwo nachlesen?
Früher war die gesetzgebung, das auch Spaßwerbung verpflichtet hat.