Gerichtsverhandlung - Stimmt das?

2 Antworten

Das war VW und das war eine enorme Werbung für dies Auto. Plötzlich war VW in aller Munde. Die haben keinen Nachteil davon gehabt, allerdings die Werbung zurückgezogen.Ich gehe aber davon aus, dass das Angebot "für'n Appel und'n Ei" auch damals schon als "Spaßangebot" zu erkennen war und nicht verpflichtend. Eher hat VW die Chuzpe des Klägers für seine Publicity genutzt.

Ah ok VW war das. Aber kann man das irgendwo nachlesen?

Früher war die gesetzgebung, das auch Spaßwerbung verpflichtet hat.

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@ladylini

Kann eigentlich nicht stimmen, denn schließlich hat nur ein Kunde den Wagen "für'n Appel und'n Ei" bekommen. Wäre dies Angebot gültig gewesen, wäre VW gar nicht mit der Produktion nachgekommen, denn jeder hätte sich auf das Angebot, von dem ja jeder wusste, dass es kein ernstes war, melden können.

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Ist genauso wie Red Bull.

Ist einer hin und fragte wo sind denn meine Flügel und er hat gewonnen und massig Geld kassiert, dass war in den USA.

Echt? hahahha wie cool

Hast du nen link dazu?

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