Hallo an alle,
ein Kumpel von mir hat voriges Jahr in Österreich ein Unfall gebaut.
Jetzt hat er eine Einladung bekommen das er nach Österreich muss (800 km) da er in der Lehre hat und die Kosten unheimlich teuer wären ist das ziemlich unwahrscheinlich das er diesen Termin war nehmen kann.
Meine Frage kann man das umgehen? Evtl. ein Brief schreiben ect.
Ich Danke im vorraus.
Mfg. David

Mal hier http://forum.jurathek.de/ fragen (Betreiber ist Anwalt für Verkehrsrecht)
Das steht meistens auf der 'Einladung'(ist wohl eher eine Vorladung), ob man erscheinen muss oder was man bei Verhinderung tun kann, aber irgendwer wird ihn wahrscheinlich vertreten müssen..... Apropos Kosten: Man kann z.B. mit dem Euronight für 29.00€ von Hamburg nach Wien fahren.....
Natürlich kann man hoffen, dass ein Anwalt die Pflicht des Erscheinens umgehen kann.
Aber ich muss ehrlich sagen, in diesem Falle gilt für mich das uralte Sprichwort - wer sich ne Suppe einbrockt, muss sie auch auslöffeln.
Und wer meint, sich so zusaufen zu müssen, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne ist, und sein eigenes sowie das Leben anderer absolut gefährdet, muss eben auch mal 800 km fahren. Schließlich wird das wohl nicht das einzige Problem sein, das auf ihn zukommt. Für mich liest es sich so, als ob er auch gleich noch in den Knast wandern darf.
Da auch Österreich zur EG gehört, wird er wohl auch um eine Auslieferungspflicht Deutschlands Österreich gegenüber nicht herumkommen.

Da wird deinem Kumpel nichts anderes übrig bleiben, als die 800 km in Kauf zu nehmen, denn Fahrzeugklau ist schon ein gröberes Delikt, besonders unter Alkoholeinfluß.
Ich Danke erstmal für diese vielen Antworten, geht ja ziemlich zügig, dann muss er wohl ein wenig reisen...
Ja, vielleicht sogar One Way
bitmap am 5. Mai 2008 18:11 Womit darf man denn in Österreich bei sowas rechnen?
Auf alle Fälle nicht mehr in Schilling.
bitmap am 5. Mai 2008 19:29 Danke für die informative Antwort. Man lernt nie aus.
Hat er einen Anwalt? Der könnte ihn eventuell mit einer dementsprechenden Vollmacht vertreten und der müsste auch wissen was er unternehmen kann.Vielleicht eine Termin verschiebung wenigstens.Alles gute für deinen Kumpel.Denn bei nichterscheinen ist ER der Gelackmeierte.
Selber verteidigen, ist doch ein Mann.
regideur am 5. Mai 2008 18:24 Richter zum Angeklagten: „Warum haben sie diesen Knüppel mitgebracht?“
Angeklagter: „In der Einladung stand ich kann mich selber verteidigen.“
Ähm, er war ziemlich angetrunken über 2 Promille hat ein Fahrzeug geklaut und ist anschließend 5m die Brücke gestürtzt und hat noch ein paar Autos gerammt, beklo... ich weiss.
Kann man nicht einfach ein Brief schreiben indem man alles schildert?
Ach bei so einer Kleinigkeit würde ich nicht hinfahren, das sehen die Össis nicht so eng.
breitfuesse am 5. Mai 2008 17:59 LOL! Ja klar, in diesem Fall wird ein Briefchen sicher ausreichen! Charmin, dein Freund hat sich strafbar gemacht! Da wird er wohl die 800 km in Kauf nehmen müssen.
gigaGurke am 5. Mai 2008 18:00 wir össis sind eh nich so streng^^
Die Össis sind a saubernes Volk, wie die Bayern sagen würden, komme immer gerne zu Euch rüber zum tanken, sind ja nur paar km. Servus Nachbar.
Wer weiß, wie oft er die 800km noch fahren muss, da wird's nicht bei einmal bleiben.
breitfuesse am 5. Mai 2008 18:02 Vielleicht laden die ihn ja ein, länger zu bleiben...
Ja, paar Tage All Inkl. Alpenblick ist aber leider ausgebucht.
Um was geht es den? Ist er Schuld? Hat er jemanden verletzt, getötet?