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Gerichtskostenbeihilfe - Kann ich die auch beantragen wenn ich jemanden Anzeige ?

gefragt von Landserflo am 09.03.2009 um 9:55 Uhr

Wollte wissen ob ich diese einfach beantragen kann wenn zb. eine Firma mich bescheißt und ich mein recht gesetzlich durchsetzen will ?


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sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 9. März 2009 10:01
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Beantragen kannst du die immer, wenn du es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen willst.

Bekomment tust du sie, wenn

  1. Die Höhe deines Einkommens dazu berechtigt (keins oder nur geringes Einkommen)
  2. dann auch Aussicht auf Erfolg besteht.

Volker13
beantwortet von Volker13 am 9. März 2009 17:53
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Mir kräuseln sich schon wieder die Nackenhaare, ob der hier vorliegenden antworten.

Strafanzeigen sind in deutschland kostenlos. dazu braucht man weder Gerichtskostenbeihilfe noch einen Anwalt.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. März 2009 09:57
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Hast du dich mit den AGBs der Firma vertraut gemacht? Um was genau geht es denn? Vielleicht hast du ja was Unterschrieben, was evtl nicht richtig war? Zu den Kosten solltest du das AA fragen, wenn du Harzt4 empfänger bist.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 9. März 2009 09:57
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Kann man machen, dein Anwalt wird dich beraten. Ob du sie bekommst hängt jedoch davon ab, ob du Chancen hast, dieses Verfahren zu gewinnen, stehen die Chancen schlecht, wirst du auch keine Hilfe bekommen.


Joulin
beantwortet von Joulin am 9. März 2009 09:58
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Wenn du in der Gewerkschaft bist, kannst du dich ja mal dort informieren. Ansonsten beim Arbeitsgericht und einfach mal unverbindlich nachfragen.

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 9. März 2009 10:03

'eine' Firma ist nicht zwangsläufig der Arbeitgeber ...


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 9. März 2009 09:58
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Anzeige sind kostenlos. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt dann must du den Antrag vor dem ersten Termin stellen, die Bewilligung ist Einkommensabhängig.


anonym
beantwortet von markor am 9. März 2009 10:00
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kannst du beantragen, gibts nur wenn du nicht selbst zahlen kannst, frag beim anwalt nach, die gibts nämlich nur, wenn der fall auch wirklich vor gericht kommt.http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenbeihilfe


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 9. März 2009 10:00
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Wenn Du jemanden wegen betrug anzeigen willst, brauchst Du keine Gerichtskostenhilfe, das ist kostenlos.

Wenn die Geld von Dir wollen müssen die Dich verklagen, also Vorschuss leisten. Ob Du zu dem Termin dann allein gehst, oder Dir einen Anwalt nimmst, kannst Du entscheiden, wenn deren Klagschrift auf dem Tisch liegt. Dann holst Du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht


anonym
beantwortet von zetix am 9. März 2009 10:54
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Das kann man machen !


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