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Gerichtskosten wie viel ?

gefragt von nessi1990nessi1990 am 18.10.2007 um 17:44 Uhr

Hallo ich wollte mal fragen wenn man die Kosten für ein Verfahren bezahlen muss wie viel ist das eigentlich ungefähr?


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Reply


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 18. Oktober 2007 17:45
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das richtet sich ganz allein nach dem streitwert

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallConter-admiral-chef-mit-bananenkranz Morty am 18. Oktober 2007 20:03

Auf den Punkt gebracht!


Solf
beantwortet von Solf am 18. Oktober 2007 17:45
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Das kann gegen 146 Euro ausmachen...! Gehts ein bisschen genauer? Und was für einen Rat erhoffst du dir genau? Gruss Solf


anonym
beantwortet von Nina5000 am 18. Oktober 2007 17:52
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Wenn man Prozeßkostenhilfe bekommt, kostet einen das Ganze nichts. Wer ein geringes Einkommen hat( da kann man sich auch erkundigen), kann sich einen Beratungshilfeschein bei Gericht holen und damit einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dann unter Beantragung von Prozeßkostenhilfe einen Prozeß für einen führen kann.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Oktober 2007 18:06

nessi1990
beantwortet von nessi1990 am 18. Oktober 2007 18:26
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Naja es ist so mein Freund und seine ehemalige nachbarin saßen heute vor gericht weil die nachbarin damals eine Tasche gefunden hat und die nicht abgegeben hat und da wurde sie mit dem handy geortet und nun müssen beide die gerichtskosten tragen und da wollte ich mal wissen was da auf meinen freund zukommen wird. geht das in die tausende ? ich hab von sowas nämlich keine ahnung und mein freund verdient auch nur 700 euro.

Kommentar von Nina5000 am 18. Oktober 2007 18:42

Was hat Dein Freund mit einer Tasche zu tun, die die Nachbarin gefunden hat? Tausende wird das sicherlich nicht kosten!


nessi1990
beantwortet von nessi1990 am 19. Oktober 2007 19:41
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er hätte es verhindern können weil er nichts getan hat hat er jetzt eine strafe





Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 21. November 2007 14:28
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Siehe Gerichtskostengesetz und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


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