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Gerichtskosten, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

gefragt von RosabrilleRosabrille am 16.08.2009 um 13:13 Uhr

Welche Kosten entstehen mir wenn ich vor Gericht gehen möcht aber keine Rechtsschutzversicherung habe? Wie teilen sich die Kosten dann auf und sind diese abhängig vom endgültigen Rechtsspruch (ob ich gewinne oder verliere)?

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augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 16. August 2009 13:16
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Hilfreichste Antwort

Die Kosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Ist dieser unter 1500 Euro und die Beweislage nicht hieb und stichfest überlege ob du nicht auf den Prozess verzichtest. In der Regel gibt es dann maximal einen Vergleich, der sich bei der Hälfte des Streitwertes bewegt. Der "Gewinn" wird dann von den Gerichtskosten aufgefressen und dir bleibt nur der Ärger und die Arbeit. Ist leider so.


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anonym

anonym
beantwortet von mig112 am 16. August 2009 13:15
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Da es vor Gericht allermeistens Vergleiche gibt, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt und richten sich nach der Instanz und nach dem Streitwert.

Gerichtskosten sind nicht die Hauptposition - teuer wird es, wenn das Gericht einen Gutachter bestellt!! 300 bis 5.000 € werden dann die Kosten steigern...


sarrex
beantwortet von sarrex am 16. August 2009 13:15
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wenn du gewinnst hast du keine,verlierst du trägst du alles...ausser beim arbeitsgericht erster instanz


manuel1960
beantwortet von manuel1960 am 16. August 2009 13:14
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Wenn du gewinnst zahlt der Gegner alle Kosten. Verlierst du hast du alle Kosten.

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 16. August 2009 13:15

es sei denn, der gegner kann nicht zahlen. dann bleibst du im regelfall trotzdem auf den kosten deines anwalts sitzen.

Kommentar von haiko am 16. August 2009 13:19

anwaltskosten sind keine gerichtskosten !


gerhass
beantwortet von gerhass am 16. August 2009 13:41
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Wer verliert, muss zahlen: im Zivilprozeß ist das in §§ 91ff ZPO geregelt. Für den Strafprozess gilt § 40 Gerichtskostengesetz: in Strafsachen bemessen sich die Gerichtsgebühren für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig erkannten Strafe www.jurabuch.de/fachanwalt.htm

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 16. August 2009 15:43

Das ist doch völliger Quatsch und entspricht überhaupt nicht der Wahrheit. Gerade im Mietrecht kommt es recht häufig vor, dass der gewinner trotzdem zahlen muss.

Kommentar von haiko am 16. August 2009 16:13

wenn du so schlau bist wie du hier vorgibst warum fällt dir dann das lesen so schwer ???? es reicht wenn du die wahrheit kennst, deine antworten jedenfalls sind großer quatsch !


elenore
beantwortet von elenore am 16. August 2009 13:20
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Es geht bei der Berechnung immer um den Streitwert. Er ist ausschlaggebend für die Gerichtskosten. Ja, es ist richtig, wenn du gewinnst muss der Gegner bezahlen, auch deinen Anwalt! sCHAU MAL uNTER http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/gericht/index.html

Kommentar von haiko am 16. August 2009 13:22

und wenn du einen mord begehst ?? wo ist da der streitwert ? legst du fest wie wertvoll ein mensch ist ??

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 16. August 2009 16:02

Das ist Straprozess. Da gibt es keinen Streitwert

Kommentar von haiko am 16. August 2009 16:16

deshalb enstehen aber gerichtskosten, mein gott lernt alle erstmal lesen !


anonym
beantwortet von haiko am 16. August 2009 13:18
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Gerichtskosten

Öffentliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme der Gerichte zu zahlen sind. Einzelheiten regelt das Gerichtskostengesetz (GKG) und die dazu gehörige Gerichtskostenverzeichnis (GKV).

Kosten sind:

* Gebühren
  und
* Auslagen.

Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Streitgegenstandes (Streitwert). Je nach Streitwert variiert die Höhe einer Wertgebühr. Die Mindesthöhe liegt bei 25 Euro, die für einen Streitwert bis 300 Euro berechnet wird (§ 34 GKG).

Je nach Verfahrensart und Rechtsschutzbegehren können mehrere Wertgebühren anfallen.

Zu zahlen sind beispielsweise im zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren für:

* einen erstinstanzlichen Prozess: 3,0 Wertgebühren
* ein Berufungsverfahren: 4,0 Wertgebühren
* ein Revisionsverfahren: 5,0 Wertgebühren

Besondere Vorschriften gelten für arbeitsgerichtliche, finanzgerichtliche und sozialgerichtliche Verfahren.

Im Strafverfahren sind dagegen für die erste Instanz feste Gebührensätze festgeschrieben, deren Höhe von der verhängten Strafe abhängt. Es fallen an:

* bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe: 120 Euro
* bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mehr als 180 Tagessätze Geldstrafe: 240 Euro
* bis 2 Jahre Freiheitsstrafe: 360 Euro
* bis 4 Jahre Freiheitsstrafe: 480 Euro
* bis 10 Jahre Freiheitsstrafe: 600 Euro
* mehr als 10 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe: 900 Euro
* Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung: (zusätzlich) 60 Euro

Auslagen sind vor allem:

* Ausfertigungen und Ablichtungen: 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten, dann 0,15 Euro für jede weitere Seite
* Kosten für Zustellungen und Versand von Akten
* Beträge, die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, und die Entschädigung von Zeugen und ehrenamtlichen Richtern zu zahlen sind

Die Gerichtskosten schuldet im zivilrechtlichen Verfahren (außer vor den Arbeitsgerichten) derjenige, der das Verfahren beantragt hat (§ 22 GKG), ansonsten derjenige, dem die Kosten auferlegt wurden (§ 29 GKG).

Gerichtskosten werden meist im Voraus fällig (Gerichtskostenvorschuss).

Anwaltskosten zählen nicht zu den Gerichtskosten.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 16. August 2009 15:41

Von einem Strafverfahren war doch hier gar nicht die Rede

Kommentar von haiko am 16. August 2009 16:11

wer redet hier von strafverfahren? lies richtig da stehen alle kosten drin ! sie hat nach gerichtskosten gefragt ohne weitere angaben und dazu zählen nunmal alle kosten die bei gericht enstehen könnten !


manuel1960
beantwortet von manuel1960 am 16. August 2009 13:14
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Wenn du gewinnst zahlt der Gegner alle Kosten. Verlierst du hast du alle Kosten.


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