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Gerichtskosten bei Hauskauf

gefragt von Becci101181Becci101181 am 20.01.2009 um 11:06 Uhr

Weiß jemand wie hoch die Gerichtskosten bei einem Hauskauf sind?
Welche Kosten kommen noch auf uns zu außer den Notarkosten, Grunderwerbssteuer und der Maklercourtage?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 20. Januar 2009 11:17
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Als Faustformel sollte man 9 % bis 10 % vom Kaufpreis einplanen. Darin sind dann aber auch die Gebühren der Eintragung beim Grundbuchamt (Amtsgericht), Notarkosten und die Maklergebühr enthalten. Also je € 100.000 Kaufpreissumme max. € 10.000. Das kann mehr werden, wenn noch Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld für die Bank anfallen.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 20. Januar 2009 11:11
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Gerichtskosten fallen keine an .. bei einem normalen Hauskauf, aber Kosten noch vom/fürs Grundbuchamt


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Januar 2009 11:16
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für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung fällt eine 5/10 Gebühr für die Eigentumsumschreibúng eine 10/10 Gebühr an; Beispiel:

Kaufpreis: 300.000 euro;
Gebühren 253,50 plus 507,00


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 20. Januar 2009 11:19
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Hier findest Du Informationen: http://apriori24.de/rechner_2.html


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 20. Januar 2009 11:57
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Was für Gerichtskosten???

Kommentar von 83d542b2ee0aac425d7a57d61f595235smallBecci101181 am 20. Januar 2009 14:53

keine ahnung!!!!mir hat jemand gesagt da würden gerichtskosten anfallen und im kaufvertrag steht das auch drin.

Kommentar von Katzenbetti am 22. Januar 2009 15:20

Ich weiss nicht, was Du mit Gerichtskosten zu tun hast, ersteigert ihr das Haus??? Oder sind noch Schulden drauf? Sonst entstehen doch nur Notarkosten.


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