Becci101181 am 20.01.2009 um 11:06 Uhr
Weiß jemand wie hoch die Gerichtskosten bei einem Hauskauf sind?
Welche Kosten kommen noch auf uns zu außer den Notarkosten, Grunderwerbssteuer und der Maklercourtage?

Als Faustformel sollte man 9 % bis 10 % vom Kaufpreis einplanen. Darin sind dann aber auch die Gebühren der Eintragung beim Grundbuchamt (Amtsgericht), Notarkosten und die Maklergebühr enthalten. Also je € 100.000 Kaufpreissumme max. € 10.000. Das kann mehr werden, wenn noch Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld für die Bank anfallen.

Gerichtskosten fallen keine an .. bei einem normalen Hauskauf, aber Kosten noch vom/fürs Grundbuchamt

für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung fällt eine 5/10 Gebühr für die Eigentumsumschreibúng eine 10/10 Gebühr an; Beispiel:
Kaufpreis: 300.000 euro;
Gebühren 253,50 plus 507,00

Hier findest Du Informationen: http://apriori24.de/rechner_2.html
Was für Gerichtskosten???
Becci101181 am 20. Januar 2009 14:53 keine ahnung!!!!mir hat jemand gesagt da würden gerichtskosten anfallen und im kaufvertrag steht das auch drin.
Ich weiss nicht, was Du mit Gerichtskosten zu tun hast, ersteigert ihr das Haus??? Oder sind noch Schulden drauf? Sonst entstehen doch nur Notarkosten.