Frage von Aidina 09.03.2012

Gerichtsentscheidung

  • Antwort von Det1965 09.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Niemand muß ein Kaninchen und eine Wasserschildkröte abgeben, denn Kleintierhaltung kann nicht verboten werden!

  • Antwort von nathbede 09.03.2012

    Kann ich nicht wirklich glauben, da eigentlich kein Gericht für soetwas eine einstweilige Verfügung erteilen würde. Es sei denn vielleicht, die Haltungsbedingungen würden gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Aber in diesem Fall würde sich eher erst einmal der Tierschutzverein einschalten. Also was ist der Hintergrund für die Beschwerde Deiner Vermieter ?

  • Antwort von Locke334 09.03.2012

    So ein Quatsch, das habe ich ja noch nie gehört !! Kleintier Haltung ist nicht verboten, ergo brauchst du dich auch nicht von deinen Tieren trennen !!

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