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Gerichtlich festgesetztes Besuchsrecht einklagen?

gefragt von FaithFaith am 09.03.2008 um 19:00 Uhr

Hat schon jemand ein gerichtlich festgesetztes,aber nicht eingehaltenes Besuchsrecht eingeklagt? Mein 1o-jähriger Sohn hat den Kontakt zu mir komplett abgebrochen.Es gibt keine offensichtlichen Gründe.Ich vermute,es wird gegen mich intrigiert.Bitte nur ernste Antworten,keine Jokes.Danke!!!

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Klage x 128 Besuchsrecht x 99

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 9. März 2008 19:06
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Wenn das Besuchsrecht tatsäclich schon gerichtlich festgelegt wurde und nicht nur durch Vereinbarung zwischen den Eltern, die dann gerichtlich als Vergleich protokolliert wurde, musst Du das Umgangsrecht nicht nochmals einklagen. Du kannst gegen den anderen Elternteil gleich die Zwangsvollstreckung einleiten durch Antrag beim Gericht, von dem die Regelung stammt, ein Zwangsgeld, erstzweise Zwangshaft, festzusetzen, wenn das Umgangsrecht nicht gewährt wird. Bei Vereinbarung nur zwischen den Eltern ist die Zwangsvollstreckung nur zulässig, wenn die Vereinbarung im Protokoll vom Gericht ausdrücklich genehmigt wurde. Sonst hilft nur ein neuer Umgangsantrag zum Familiengericht.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 9. März 2008 19:16

Das ist genau die Holzhammermethode, die dem Kind am allerwenigsten nützt. Und darum geht es ja.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 9. März 2008 19:33

Es soll ja keine Zwangsvollstreckung gegen das Kind, sondern gegen den anderen Elternteil betrieben werden. Noch vor 15 Jahren haben die Kinderpsychologen in den gerichtlich eingeholten Gutachten zum Umgangsrecht die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen der Elternteil, bei dem das Kind lebt, gegen den anderen intrigiert, das Kind, auch wenn es den Umgang gerne hätte, durch die Besuchspflicht in einen Loyalitätskonflikt gerät, der nur dadurch zu lösen ist, dass der Umgang ganz verweigert wird. Damit war der eine Elternteil vom Kontakt oft Jahre lang oder ewig ausgeschlossen. Das war für die Kinder auch nichts. Deshalb sagen die Kinderpsychologen heute eher, der Umgang muss notfalls erzwungen werden. Dem Kind wird damit eine Entscheidung des Gerichts an die Hand gegeben, auf das es sich auch beziehen kann. Das Kind kann damit vor sich selbst und vor dem wohnungsgebenden Elterneil immer rechtfertigen, dass es nicht zum anderen Elternteil geht aus eigener Entscheidung, die vielleicht vom wohnungsgebenden Elternteil kritisiert werden kann, sondern auf gerichtliche Anordnung. Das entlastet das Knd auch! Und es kann Kontakt zu beiden Eltern haben. Dem Elternteil mit der Verweigerungshaltung wird durch das Verfahren klar gemacht, dass nicht seine Interessen, sondern Interessen des Kindes zu beachten sind.

Mit der früher herrschenden Auffassung konnte auch ein böswilliger Elternteil durch Manipulation des Kindes den Umgang mit einem anderen Elternteil, der sich nicht hatte zuschulden kommen lassen, hintertreiben. Das wird zwischenzeitlich als schädlicher angesehen als das Überstehen eines zeitlich begrenzten Gerichtsverfahrens.

Ob das Kind in das Verfahren einbezogen wird, hängt doch vorrangig vom wohnungsgebenden Elternteil ab. Es darf dabei nicht verkannt werden, dass der Elternteil, der von sich aus aufgibt, beim Kind auch oft den Eindruck von Desinteresse weckt.

Kommentar von Simple_avatar6smallFaith am 9. März 2008 19:40

Danke vollhyn! Ich habe auch schon vom Elternentziehungssyndrom gelesen, war mir aber bis jetzt unsicher,ob ich meinem Sohn nicht doch schaden würde. Werde aber Kontakt mit meiner Anwältin aufnehmen und das Ganze einmal besprechen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. März 2008 19:06
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Das ist natürlich nicht so einfach. Normalerweise haben Kinder ein sehr feines Gespür. Auch wenn der Kontakt zu deinem Sohn vor der Trennung gut war, kann es sein, daß er durch interventionen, die noch nicht mal von der Mutter kommen müssen, (Großeltern sind manchmal viel schlimmer) dazu kommen, daß er nicht mehr kommen will. Hast du mal mit der Mutter gesprochen? Sonst gehe zum Jugendamt. Und bestehe auf den festgelegten Kontakt. Dein Sohn braucht dich. Aber mach es vernünftig.

Kommentar von Simple_avatar6smallFaith am 9. März 2008 19:41

Er lebt seit anderhalb Jahren bei seinem Vater und dessen Frau.Mit dem Jugendamt habe ich keine positiven Erfahrungen gemacht.Es handelt sich ja um nichts "Schlimmes".


anonym
beantwortet von Werdertier am 9. März 2008 19:05
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ich würde über das Jugendamt gehen aber ich denke das er nicht gezwungen werden kann

Gruss


Ludwig141
beantwortet von Ludwig141 am 9. März 2008 20:11
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Das ist ein ganz sensiebles Thema.Versuche die Treffen sehr interessant zu gestalten mit Kino,Zoo usw.damit das Kind auch gerne die Besuche wahrnimmt.Da kann dann noch so viel intrigiert werden.....aber bitte auch selber auf keinen Fall intrigieren.Das gibt dann für einen selbst minus Punkte auch wenn die Kinder sich nichts anmerken lassen.


kiralee
beantwortet von kiralee am 9. März 2008 19:37
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Wenn gegen Dich intrigiert wird, versuche diejenigen herauszufinden und zur Rede zu stellen. Ansonsten würde ich an deiner Stelle auch versuchen, mit deinem Sohn Kontakt aufzunehmen - aber einen Kontakt zu erzwingen, finde ich persönlich nicht gut. Versetze dich in die Situation deines Kindes.
Hast du eine Chance, ihm einen Brief zu schreiben, den er auch erhalten würde? Auf dem Weg ist es vielleicht möglich, an ihn heranzukommen, ohne dass er in einem direkten Zusammenkommen in Konfrontation gehen würde.

Kommentar von Simple_avatar6smallFaith am 9. März 2008 19:53

Meine Tochter bringe ich jeden zweiten Sonntag zu Ihrem Vater und bei ihr geht das auch los,dass gegen mich gesprochen wird. Auf Nachfragen meinerseits wird das aber immer abgestritten. Briefe per Einschreiben könnte ich versuchen,das heißt aber nicht,dass er sie auch bekommt.

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 10. März 2008 09:20

Jetzt verstehe ich nicht mehr so ganz (wenn ich es denn überhaupt je verstanden habe :-) ) - Du hast also 2 Kinder, wovon eines bei Dir lebt und das andere beim Vater?

Kommentar von Simple_avatar6smallFaith am 14. März 2008 20:53

Ja,mein Sohn lebt ,auf seinen Wunsch hin,seit anderthalb Jahren bei seinem Vater.Meine Tochter lebt bei mir.


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