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Gericht oder nicht?

gefragt von xhevooo am 14.05.2008 um 13:10 Uhr

Meine Freundin hat eine Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung bekommen, dabei hat sie nichts getan so sagt es auch die Beschädigte, sie hat bei der anzeige meine Freundin entlastet aber dennnoch angezeigt.Später wurde die Anzeige von der Beschädigten zurückgezogen aber die Staatsanwaltschaft wollte das genauer Verfolgen,jetzt wird entschieden ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder nicht.Wisst ihr wie lange sowas dauert bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und kann es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wenn die Beschädigte die Anzeige zurückgezogen hat und gar nicht will das es dazu kommt??????Danke für jede Antwort im voraus


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 14. Mai 2008 13:14
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Wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, dann wird auch bei Rücknahme der Anzeige das Verfahren weiter betrieben. Je nachdem, wie schnell oder langsam die 'Mühlen mahlen', können da bis zum Gerichtstermin (der ja gar nicht kommen muss) einige Wochen ins Land gehen...

Kommentar von 71bf417732d16a3340b7084f3ad794f4smallsunnytime07 am 14. Mai 2008 13:43

Manchmal sogar Monate....je nach sogenannter Dringlichkeit. Und es gibt auch eine sogenannte Ablauffrist, d.h. das Gericht muss Reaktion zeigen, sonst hat es sich erledigt. Weiß jetzt aber nicht welcher Zeitrahmen...Macht euch nicht verrückt, es geht in diesem Fall, wenn überhaupt um eine Geldstrafe...bis zu einem gewissen Tagessatz und Höhe steht auch nichts im Führungszeugnis. Doch aktuell vertiefen kann ich das jetzt auch nicht.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 14. Mai 2008 13:14
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Also in deinem Fall bzw. dem deiner Freundin dürfte es eigentlich nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wegen Nichtigkeit und einmal, weil die Anzeige zurück gezogen worden ist. Ansonsten dauert es unterschiedlich lange. Kommt drauf an wieviel die Gerichte zu tun haben. Aber in diesen Sachen wird gerne auf eine Gerichtsverhandlung verzichtet, weil die Gerichte meist doch überlastet sind.

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 14. Mai 2008 13:29

auch wenn die Geschädigte die Anzeige zurückzieht wird es trotzdem von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt.

Kann sein das dann in der Gerichtsverhandlung weiter entschieden wird.Aber nur weil der Geschädigte die Anzeige zurückzieht wird nicht alles fallengelassen.


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 14. Mai 2008 13:15
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Wenn sie keinen Anwalt nimmst, kann das mit der Verhandlung schneller gehen als ihr lieb ist. Lass sie sich auf jeden Fall anwaltlich vertreten. Da hat sie viel mehr Möglichkeiten Schaden abzuwenden


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 14. Mai 2008 13:14
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Ich würde unbedingt einen Anwalt beauftragen, damit er Akteneinsicht bekommt! Das hört sich sehr dubios an!


Filburt
beantwortet von Filburt am 14. Mai 2008 13:17
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... wenn die Geschädigte die Anzeige zurückzieht, wird es (seitens dieser) nicht mehr zu zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, kann der Staatsanwalt anklagen.

War da evtl. noch mehr im Spiel? Waffenbesitz etc.??




Kommentar von xhevooo am 14. Mai 2008 13:23

neeeeiiiiiiiin überhaupt nixxx ein anderes Mädchen hat sie nur geschubst meine freundin hat sich da zwischen gestellt damit es nicht schlimmer wird und die Geschädigte dachte dass das meine Freundin war :S

Kommentar von 2d92d98fba8a5304c22e4862b6bd715esmallFilburt am 14. Mai 2008 15:07

komisch, dass sich da die Staatsanwaltschaft einschaltet; naja, aber denke mal, das Verfahren wird dann eingestellt werden.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 14. Mai 2008 13:18
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Wenn einen Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt, könnte der Staatsanwalt Anklage erheben. Die Rücknahme einer Anzeige könnte ja auch die Folge einer Einschüchterung der Geschädigten sein. Dann wäre auch die Frage, ob überhaupt tatsächlich eine relevante Körperverletzung nachweisbar stattgefunden hatte. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kann das Monate dauern.


Kairofan
beantwortet von Kairofan am 14. Mai 2008 13:19
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Die Staatsanwaltschaft kann solche Anzeigen weiter verfolgen, auch wenn der Geschädigte die Anzeige zurückzieht. Das ist auch sinnvoll, da so zB Einschüchterungsversuche ins Leere laufen, oder Anzeigen gegenüber dem Ehepartner nicht so schnell wieder versanden können. In diesem Fall denke ich mal, dass die Staatsanwaltschaft die genauen Umstände erfragen wird, um dann zu entscheiden, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ob das Verfahren eingestellt werden kann, oder ob man gegen die "Geschädigte" vorgeht, weil sie eine ANzeige gestellt hat, obwohl dafür kein Grund vorlag. Zur Dauer kann man nix sagen. Das kann alles recht schnell gehen, aber bei der Überlastung der Gerichte verjährt auch so manches Vergehen.


expertin
beantwortet von expertin am 14. Mai 2008 14:05
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jetzt ist der Staatsanwalt der Kläger... der kann so lang klagen wie er will. Das hat auch nichts mehr mit der Geschädigten zu tun.


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