gri1su am 15.07.2007 um 17:45 Uhr
In Rumänien wurde die Klage eines Mannes gegen Gott wegen "Betrugs,Vertrauensbruchs und Korruption" abgewiesen.Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit,daß Gott "keine juristische Person" sei und "keine Adresse" habe.Der 40-Jährige,der wegen Mordes eine 20-jährige Haftstrafe absitzt,hatte gegen "den Genannten Gott,wohnhaft im Himmel und in Rumänien vertreten d. d. orthodoxe Kirche" geklagt."Während meiner Taufe bin ich einen Vertrag mit dem Beschuldigten eingegangen,der mich vor dem Bösen bewahren sollte",erklärte P.in seiner Klage.Doch bislang habe Gott den Vertrag nicht eingehalten,obwohl er von ihm"verschiedene Güter u.zahlreiche Gebete"bekommen habe.Wie steht Ihr dazu?
Offenbar ist dort keine Klage gegen Gott eingereicht, sondern eine Anzeige wegen diverser Straftaten erstattet worden.
In Deutschland würde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, da nach § 160 StPO kein ernsthafter Verdacht einer Straftat vorliegt. Falls doch, müsste das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, da der "Täter unbekannt" oder jedenfalls unbekannten Aufenthalts ist. Eine zivilrechtliche Klage gegen Gott wäre nicht nur unzulässig, sie würde gar nicht rechtshängig werden, da sie nicht zugestellt werden kann: Gott hat keine Zustellanschrift. Eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO wäre nicht zulässig, da Gott keine Person und damit weder partei- noch prozessfähig ist und ferner keinen Vertreter hat. Soweit von der "Gottesmutter" gesprochen wird, ist die Bezeichnung missverständlich. Bei ihr handelt es sich jedenfalls nicht um einen gesetzlichen Vertreter. Soweit der "Heilige Vater" als Vertreter Gottes angesehen wird, fehlt ihm jedenfalls die Prozessvollmacht.

Klasse! Danke für diese schöne Geschichte! Hab herzlich gelacht. :-))
Ich mein, man kann es ja mal versuchen, ne? ;-) Und die Reaktion der Juristen ist auch nicht von schlechten Eltern - ganz sachlich geblieben. Möglicherweise hat P. sogar an das geglaubt, was er da vorgebracht hat.
Ich frage mich nur, wie die Klage nicht hätte abgewiesen werden können: welche Strafe sollte Gott wohl erhalten? >;->
Aber ernsthaft: ich glaube zwar nicht explizit an Gott, aber ich finde es toll, wenn Menschen ihn auch mal zur Verantwortung ziehen und mit ihm schimpfen - und nicht alles zweifelsfrei hinnehmen. Ich tue es auch manchmal, nachdem ein Muslim mir erzählt hat, dass er mit Gott wie mit einem Freund redet und ihn nicht verschont, wenn er sauer auf Gott/Allah ist.

Habt Ihr die Begründung für dieses Ansinnen gelesen? Der Kläger habe mit seiner Taufe einen Vertrag mit Gott geschlossen und seinerseits die Vertragsvereinbarungen eingehalten - also gelegentlich etwas gespendet und hin und wieder ein Gebet gesprochen. Ich glaube, dass der Kläger das Kleingedruckte nicht gelesen hat.
Die Bewahrung bei einem Unfall und der Schutz vor einer Grippe vor 8 Jahren ist der genaue Gegenwert dieses "Einsatzes". Mehr hat der Kläger nicht zu erwarten. :-D
Zumindest nicht, wenn er sich sonst nicht so viel (Schnips!) aus Gott macht.
Gruß Barnabas
Die rechtliche Seite wurde ja schon hinreichend beleuchtet. Lächerlich!
Ich gehe mal hypothetisch davon aus, dass die Klage zugelassen würde.
Dann würde sofort der Präzedenzfall Adam und Eva hinzugezogen, der beweist, dass der Wille des Menschen über dem Schutz durch Gott steht. ;)

Phantasie hat er ja, allein dafür 10Pkt. Und die Erklärung, das Gott keine Juristische Person sei, zeigt für mich Klarheit im Umgang mit Anklagen. Wenn das Amyland sogar den Mond verkauft (obwohl die wahrscheinlich pers. nie oben waren) dann werden die vielleicht auch mal Gott zu Verantwortung u. vor´s Gericht ziehen. Das hätte irgendwie Klasse. Und das wäre doch mal eine Wette für die Britten.
Niklaus am 15. Juli 2007 19:55 Die Amis waren oben alles andere sind Ammenmärchen

Eine Klage kann sich nach deutschem Recht nur gegen eine Person, die am Rechtsleben teilnimmt, richten. Einen persönliche Gott, der am Rechtsleben teilnimmt, gibt es indessen nicht. (Juristisch ist er nicht existent und theologisch wird er als darüberstehend angenommen.) Einer Klage gegen Gott würde daher eine Zulässigkeitsvoraussetzung fehlen.
in deutschland würde so eine klage gar nicht erst zugelassen, das gericht würd sie umgehend abweisen.
was soll das auch, so ein schmarrn.
Wenn Gott dann den Termin versäumt, wird er nächstes Mal Zwangsvorgeführt! :-O0
krueschahn am 15. Juli 2007 19:03 lol + 10Pkt.
Ignatius am 15. Juli 2007 20:56 Jaaa. Und auf der Polizeiwache würde man ihm nach der Leibesvisitation den Bart abschneiden - könnte ja Sprengstoff drin sein oder ein Islamist dahinter stecken...
Bei uns würde es erst gar nicht zu einer Anklage kommen. In Amerika wäre das schon eher möglich.

Hirnlos... Gegen Gott zu klagen, einem Geist, der für Menschen unerreichbar ist, vor welchem Gericht könnte sowas auch Erfolg haben?!
Zumal Gott gar nicht die heutige Welt regiert und darum auch nicht eingreift bzw. Böses verhindert.