Ich bin gerade arbeitslos geworden und bekomme mehrere Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt, die ersten geringer entlohnt werden und zweitens auch Zeitarbeitsunternehmen sind. Kann ich diese auch ablehnen? Und wenn ja mit welcher Begründung?
Man muss jeder Aufforderung, sich vorzustellen folgen, es sei denn, dass man nachweisen kann, dass man den angegebenen Anforderungen nicht entspricht. Wenn also besondere Kenntnisse in ........ gefordert sind und Du diese gar nicht hast, dann musst Du Dich nicht hierauf bewerben. Dass musst Du Deinem Betreuer bei der ARGE aber unverzüglich mitteilen.
Es macht ja keinen Sinn, sich auf etwas zu bewerben, was erwartet wird und man nicht kann. Argumentation: Eine Bewerbung bei derselben Firma später einmal auf eine andere Stellenausschreibung wird aussichtslos, wenn man einmal bei der Firma abgehakt ist. Somit würde man sich mit einer Bewerbung ohne entsprechende Kenntnisse die Möglichkeit auf spätere Stellen, die man vielleicht ausfüllen könnte, schon im Vorfeld verderben.
Weniger Gehalt ist kein Grund zur Ablehnung. Damit müssen heute auch Leute leben, die schon lange bei einer Firma sind.
Hingehen,blöde rumlabern,Stempel geben lassen,fertig
So einfach ist das nicht. Wenn Du an den richtigen gerätst, macht der Meldung über Dein Benehmen beim Arbeitsamt. Die Bescheinigung, dass Du da warst inkl. einer Positiv- oder Negativmeldung muss nämlich vom Stellenanbieter an das Arbeitsamt geschickt werden. So ein Rat kann dazu führen, dass es eine Sperrzeit nach sich zieht, wenn man diesem folgt.
VirtualSelf am 3. November 2009 18:09 Eben.
Ich würde es auf jeden Fall der ARGE/AGENTUR melden.

Vorstellen mußt du dich leider. Aber ob die dich überhaupt nehmen ?!?! Liegt in gewisser weise auch an dir.

Wenn du die ablehnst, können dir soweit ich weiß aber Bezüge gekürzt werden.

ja musst du leider
so ist es du musst auf der Leiter nach unten, da bleibt nur die Hoffung und der Wille, dass du wieder die Sprossen der Leiter höher hinauf zu steigen vermagst.