Können Kinder mit einem normalen Kinderpass in die USA einreisen?

Für die Einreise von Kindern in die USA gelten seit dem 26. Oktober 2006 schärfere Regelungen. Neue Kinderpässe sind nur noch in Verbindung mit einem Visum gültig. http://www.tagesspiegel.de/politik/international/USA-Reisen;art123,1870175

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters, benötigen ein eigenes Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
> im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
> mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
> ein Rück- oder Weiterflugticket (welches nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie
> vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
> den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
> an einem Austauschprogramm teilnehmen,
> eine Forschungsarbeit durchführen,
> in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
> nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien).
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein Visum.
Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin: www.us-botschaft.de (auf deutsch) oder usembassy.de (auf englisch).
Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden, das ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ unter dhs.gov/trip eingerichtet hat, das die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe erbitten.
Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter ice.gov
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.
(auswaertiges-amt.de)
raubkatze am 21. April 2008 19:01 DH! :)

Die Einreise ist nur mit dem neuem maschinenlesbaren Kinderausweis (mit Lichtbild) möglich, ansonsten ist ein Visum notwendig.
also ich brauchte auch mit 12 (wo man ja nun schon noch Kind ist, oder?!?!?) nen vernünftigen Reisepass!
Jupp, könnten ja terroristische Kinder sein. Mit einem Diddl-Maus Rucksack voller Sprengstoff !
Diese Regelung ist überholt. Sie gilt nur für die alten Kinderausweise. Inzwischen gibt es neue, die anerkannt werden.
steht alles in dem Link - ist doch gar kein alter Link?
2006 gab es die neuen Ausweise noch nicht. LG
Danke :-)