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Genügt es, den Handyvertrag per Fax zu kündigen? (Last Minute)

gefragt von Davidantos am 27.02.2008 um 21:20 Uhr

Wenn es zu einem Brief nicht mehr reicht, genügt dann ein Fax, um einen Handyvertrag zu kündigen?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Februar 2008 21:22
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Wird zur Fristwahrung häufig anerkannt, soweit das Original anschließend per Post versand wird.


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 27. Februar 2008 21:21
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Aber sicherlich. Bekommst Dus mit der Angst, dann kannste im Fax auf ein Folgeschreiben hinweisen und eines schicken... und immer. MIt Bitte um Bestätigung !!!! Und... Fristeinhaltung reicht - auch per Mail.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 27. Februar 2008 21:22
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Ja, das ist rechtsgültig, geht aber im Unternehmen gerne mal "verloren". Also immer bestätigen lassen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. Februar 2008 21:23
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Schreib eine ordentliche Kündigung, wo du rauf schreibst: Vorab per FAX. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein. Das Fax schickst du sofort los und die Kündigung morgen hinterher. Du wirst sehen, ob sie es so anerkennen. Bei mir hat es in einem ähnlichen Fall mal funktioniert. Viel Glück.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 27. Februar 2008 21:24
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ja hauptsache deine Unterschrift ist drauf...geht sogar teilweise per Mail wenn man auf ein Folgeschreiben per Post hinweist!





anjanni
beantwortet von anjanni am 27. Februar 2008 22:24
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Genügt. Reagieren die alle drauf. Ich hatte zwar noch vorsorglich einen Brief hinterhergeschickt - aber die Bestätigung hatte ich bei t-mobil schon, bevor der Briefkasten geleert war.


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 27. Februar 2008 21:21
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Aber sicherlich. Bekommst Dus mit der Angst, dann kannste im Fax auf ein Folgeschreiben hinweisen und eines schicken... und immer. MIt Bitte um Bestätigung !!!! Und... Fristeinhaltung reicht - auch per Mail.


anonym
beantwortet von Rolfe am 27. Februar 2008 23:01
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Entscheidend ist, ob die Kündigung per Fax in den AGB erlaubt ist oder nicht.




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