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Genügt beim Umtausch einer Ware statt dem Kassenzettel auch ein Zeuge des Kaufes?

gefragt von tinkerbell08 am 04.03.2008 um 21:21 Uhr

Ich würde gerne eine Ware umtauschen, jedoch habe ich leider den dazugehörigen Kassenzettel verloren. Allerdings war ich mein Kauf nicht alleine, ein Freund von mir kann den Kauf bei dem Händler bestätigen. Genügt dies zum Umtausch?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. März 2008 21:23
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Wenn die Ware einen Mangel hat, dann dürfte ein Umtausch mit einem Kaufzeugen funktionieren.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. März 2008 21:26
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umtausch ist reine kulanz des händlers, anders sieht das aus bei reklamation.

ein zeuge bei reklamation geht, aber bei umtausch werden die händler kritischer sein.

kann ja jeder behaupten oma war dabei...


Tippse
beantwortet von Tippse am 4. März 2008 21:23
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Da kannst Du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen, rein theoretisch kann jeder alles bezeugen...
Frage einfach nach, ob die das kulanter Weise auch ohne Bon umtauschen! Viel Glück!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 5. März 2008 07:15
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Tinkerbell, ein Zeuge als Nachweis reicht allemal. Noch eine persönliche Anmerkung zum o. a. Fall: Ich habe in den letzten Jahren immer ohne einen Kassenzettel (und ohne Zeugen) kulanterweise umtauschen können. Offensichtlich war den Händlern ein zufriedener Kunde wichtiger als der marginale Verdienst an einem Produkt; solch ein kulanter Umgang mit dem Kunden spricht sich besser herum als jede noch so teure Werbung. Kulanz (in kleinen Dingen) ist das beste und billigste Marketing-Instrument.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 4. März 2008 21:22
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Definitiv - JA ! Es reicht ein Zeuge.




Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 4. März 2008 21:23

Echt?? Na dann nehme ich dich jetzt immer mit als ZEUGEN beim Shopping ;-))

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 4. März 2008 21:30

Ist tatsächlich so. Habe ich es mir von nem RA erklären lassen, nachdem ichs im TV sah.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. März 2008 21:36
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entpsrechend der aktuellen Rechtssprechung und der EU-Gesetzgebung ist zwar des Kassenzttel der einfachste und beste Nachweis des Kaufes einer Ware, danach kommt der Kontoauszug, aber wenn jemdn bis hin zur ESV erklärt, dass er Zeuge des Kaufes war, ist dies genau so gültig und rechtens..


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 4. März 2008 21:24
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Ich bin mir da nicht so sicher ...Aber du musst es versuchen, glaube wenn das ein Geschäfz macht ist es eher eine Frage der Kullanz

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. März 2008 21:49

Nein, ist Gesetz.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. März 2008 21:25
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Ich denke, ein Kassenzettel ist besser. Aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass manche Händler trotzdem aus Kulanz umtauschen.


sweety17
beantwortet von sweety17 am 4. März 2008 21:25
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nein reicht nicht aber vielleicht macht er es


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. März 2008 21:26
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Dann muß der Händler aber schon sehr entgegenkommend sein.


dock69
beantwortet von dock69 am 4. März 2008 21:27
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Das halte ich für unrealistisch. Dann hätte im Zweifel jeder einen Zeugen, wenns nötig ist, z.B. bei Garantiefällen. Da ein Umtausch eine Kulanzleitung ist, spielt es sowieso keine Rolle, obs jemand bezeugen kann.


sheewa
beantwortet von sheewa am 4. März 2008 21:37
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Wenn der Händler Dir Deine Ware umtauscht ist es aus Kulanz.

Es wird bestimmt ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Umtausch nur mit Kassenzettel geht.

Versuch Dein Glück. Aber wie gesagt er macht es bestimmt nur aus Kulanz.


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 24. April 2008 13:46
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wenn es tatsächlich die ware in diesem geschäft zu kaufen gab oder gibt genügt auch ein zeuge der bestätigen kann, dass hier in diesem geschäft gekauft wurde, jedoch kommt es auf den verkäufer an...


Vicki
beantwortet von Vicki am 27. April 2008 12:22
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Dem Gesetz nach-ja, aber wenn ich ehrlich bin, würdest du bei mir auf Granit beißen, denn du könntest die Ware ja genausogut geklaut haben. Und das ist genau das, was du nicht widerlegen kannst.


volkswagen
beantwortet von volkswagen am 7. Mai 2008 08:09
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Nein Aus Kulanzgründen ja.





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