gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Genossenschaftsanteile zurück?

gefragt von oligopol74oligopol74 am 24.09.2009 um 19:53 Uhr

Kriegt man die vollen G-Anteile zurück oder werden vom Vermieter i-welche Bearbeitungsgebühren abgezogen? Habt ihr i-welche Erfahrungen mit G-Anteilen?

Lg Danke

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Wohnung x 4.604 Miete x 3.285 Genossenschaftsanteile x 5

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


ritrick
beantwortet von ritrick am 24. September 2009 20:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Wenn man die Wohnung im Topzustand verlässt bekommt man die Anteile zurück. Muß Renoviert oder repariert werden können die Kosten abgezogen werden.


Weitere gute Antworten


quasi1
beantwortet von quasi1 am 24. September 2009 19:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zu den gebühren kann ich nichts sagen. habe aber bei einem freund gesehen, das es über ein jahr bis zur auszahlung dauern kann.

Kommentar von 26f21f55cc7cc500b6fdbdb05a9221f5smalloligopol74 am 24. September 2009 20:00

Über ein Jahr? Oh... mist....

Kommentar von Cd6be52c9699561c315433fb1bbf1fccsmallquasi1 am 24. September 2009 20:18

ja ehrlich. er wollte davon gleich die kaution für die neue wohnung bezahlen aber nichts war...

Kommentar von 26f21f55cc7cc500b6fdbdb05a9221f5smalloligopol74 am 24. September 2009 22:23

Ist ja wirklich mist... dürfen die das?


Lauwerzsee
beantwortet von Lauwerzsee am 24. September 2009 19:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

keine ahnung, aber gute frage. bin auch grad am überlegen ob ich zu ner baugenossensschaft gehen soll. kannst du mir evtl paar tips geben?!

Kommentar von 26f21f55cc7cc500b6fdbdb05a9221f5smalloligopol74 am 24. September 2009 19:57

hmm.... also ich sehe keine Vor- oder Nachteile. Die Anteile waren nur extrem hoch und dazu noch eine Mitgliedsgebühr...

Kommentar von Simple_avatar3smallLauwerzsee am 24. September 2009 21:57

wie hoch ist/war die mitgliedsgebühr? ud hast du die wiederbekommen?

Kommentar von 26f21f55cc7cc500b6fdbdb05a9221f5smalloligopol74 am 25. September 2009 09:33

also bei mir war die 128 Euro und die kriegt man definitv NICHT zurück!


norbi21
beantwortet von norbi21 am 24. September 2009 19:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was steht denn in der Satzung der Genossenschaft?

Kommentar von 26f21f55cc7cc500b6fdbdb05a9221f5smalloligopol74 am 24. September 2009 19:58

Ja, die finde ich zurzeit nicht :(


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.