Genossenschaftsanteile bei Hartz VI
Meine Tochter hat während ihrer Ausbildung eine so genannte "Azubi-Wohnung" in einer Genossenschaft gemietet. D. h. während der Ausbildungszeit erließ man ihr die Genossenschaftsanteile. Meine Tochter wurde nach der Ausbildung nicht vom Arbeitgeber übernommen, hat z. Z. leider nur Hartz IV. Nun verlangt die Wohnungsbaugenossenschaft die Anteile. Man riet ihr einen Antrag zur Übernahme der Anteile beim Job-Center zu stellen. Das Job-Center erklärte, das sie das zwar könnten, aber durchaus nicht müssten. Wenn sie die Anteile übernehmen, dann als Darlehn, was sie monatlich mit 10% an das Job-Center zurück zahlen muss. Stimmen diese Auskünfte so? Hartz IV Satz ist eh schon sehr gering.... dann noch Raten abbezahlen?
8 Antworten
Sie kann einen formlosen Antrag beim Jobcenter stellen. In aller regel wird der Genossenschaftsanteil auch als Zinsloses Darlehn ausbezahlt. Die Rückzahlraten kann sie von 25 - 100 € festlegen, in absprache mit einem Mitarbeiter des Jobcenters.
Zahlen oder ausziehen. Vielleicht kannst du ihr das Geld ja leihen! So viel ist es in der Regel nicht.
Toller "Tipp".. wenn ich das könnte, hätte ich hier nicht erst gefragt. Danke
Si kann beim JobCenter auch die Anrechte aus den genossenschafsanteilen abtreten. Dann muss sie bei enem evtl. Auszug die Anteile über das JobCenter wieder zu Geld machen. Ansonsten gehören sie ihr ja, wie Aktien.
Genossenschaftsanteile bzw. die Rechte daraus kann man m.W. auch nicht einfach abtreten; kann mich aber irren ...
Das ist leider so. Mit Glück bekommt man dieses Darlehen und 10% sind noch gnädig...
Ja, das ist vergleichbar zur Wohnungskaution. Die gibt es ja auch nur als Darlehen...und 10% vom Regelsatz sind was um die 353€ Rate im Monat... das sollte machbar sein.
Danke für die Antwort, leider so ist es nicht mehr, Job-Center meinte nur dazu, sie wären ja schließlich nicht die Sparkasse. Toll, nicht!