hallo,
hab mit meinem mann eine notariell beglaubigte o.g. vollmacht. der notar hat gesagt, er schickt jedem erst man "sein" exemplar zu... was wir dann zum "aktiv-werden" machen, ist unsere sache...
was heißt das jetzt: brauche ich im notfall das exemplar meinen mannes, um was regeln zu können?
danke.
lg. swchen

Ja, so ist es. Ich betreue eine Frau, in der Zwischenzeit kann sie selbst keine Amts-und Bankgeschäfte mehr selbst erledigen. Das mach ich für sie. Dazu muß ich dann immer eine Kopie oder das Original dabeihaben.
aber ich hab doch das original, bzw. ne ausfertigung vom original, von beiden unterschrieben...
nur auf der letzten seite steht, daß es mir ausgehändigt wurde...
muß ich also das exemplar, wo steht, daß es meinem mann ausgehändigt wurde, im original haben, um im notfall aktiv werden zu können, oder reicht meine beglaubigte ausführung?
Chwasc am 19. Oktober 2008 17:24 Da ich beide Ausfertigungen von der Frau habe, kann ich Dir diese Frage nicht korrekt beantworten. Frag mal auf dem Notariat nach.