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Gemeldet beim Einwohner amt aber erst später eingezogen,könnte das dem Vermieter schwierigkeiten bri

gefragt von milosmum am 05.11.2009 um 20:00 Uhr

Wir (Ehepaar+Kind)haben vor zwei Jahren begonnen ein Haus um zubauen was mein Vater für uns gekauft wo wir dann miete zahlen , vor einem jahr sind wir zu meiner mutter gezogen um geld zu sparen fürs haus haben uns aber schon damals auf unsere zukünftige adresse gemeldet sind aber erst 11monate später eingezogen, meine frage ist ob mein vater dadurch als vermieter einen schaden erleidet da er erst seit diesem jahr von uns miete erhält? Vielen dank schon mal im vorraus

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miete x 3.313 ohne x 90 eihnwohnermeldung x 1

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anitari
beantwortet von anitari am 6. November 2009 09:44
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Hilfreichste Antwort

Das einzige was passieren "könnte" ist das Dein Vater Gebühren zahlen muß die von amtswegen pro gemeldeter Person erhoben werden. In meinem Landkreis sind das die Grundgebühren für die Müllentsorgung. Bei 3 Personen ca. 65 € im Jahr.

Ansonsten meine ich auch Deinem Vater keine Nachteile entstehen.


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anonym
beantwortet von kallek29 am 5. November 2009 20:02
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Nein; das Einwohnermeldeamt interessiert nicht, welche finanziellen Verhältnisse zwischen Mieter und Vermieter bestehen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 20:57
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Was niemand weiß, macht niemenden heiß! Vergessen Sie es!


anonym
beantwortet von noname84 am 5. November 2009 20:02
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Nein denn ihr seit selber dafür verantwortlich wo ihr euch anmeldet


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 20:02
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Mir fällt keine wirkliche schadensträchtige Situation dabei ein/auf.


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