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Gemeinschaftskonto Regeln und Rechte

gefragt von Sarah1988 am 20.07.2008 um 20:11 Uhr

Hallo,

ein Kumpel von mir hatte mit seiner Ex Freundin ein Gemeinschaftskonto in dem er bis heute noch ist. Er hat auch ein eigenes Konto (bei der gleichen Bank wie das Gemeinschaftskonto ist). Er möchte aus dem Gemeinschaftskonto aussteigen doch seine Ex macht das nicht da sie sagt weder sie noch er können das ohne die Einwilligung des anderen machen sprich sie müssen dort zu zweit erscheinen. Das Problem ist sie möchte ihm nicht begegnen und er ihr nicht. Stimmt das, dass mein Kumpel nicht allein zur Bank gehen kann um aus dem Gemeinschaftskonto zu gehen? Die sind nun schon seit fast einem Jahr getrennt. Es geht nur noch Geld von ihr ein, mein Kumpel hat ja nun ein eigenes. LG Sarah


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Reply


regideur
beantwortet von regideur am 20. Juli 2008 20:15
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Warum geht er denn nicht einfach mal an den Schalter und fragt dort??? Meines Wissens kann man Verträge auch schriftlich kündigen bzw. Änderungskündigen.

Kommentar von dolphin am 21. Juli 2008 00:43

schriftlich kündigen schon...jedoch bei einem Gemeinschaftskonto ist hierfür die Unterschrift beider Kontoinhaber notwendig...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. Juli 2008 18:31

Und? Wo ist das Problem? Die Beiden wollen sich doch nur nicht sehen. Eine Kündigung kann man auch mit der Post von Einem zum Anderen verschicken. Wenn dann beide unterschrieben haben gehts zur Bank damit.


anonym
beantwortet von dasMimi am 20. Juli 2008 20:21
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Wenn es ein Formular dafür gibt , kann er sich das geben lassen und seinen Teil ausfüllen , danach das Formular an die Ex schicken , diese füllt ihren Teil aus und gibt es dann bei der Bank ab.So müssen sie sich nicht begegnen.


anonym
beantwortet von doka12 am 20. Juli 2008 20:16
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Dann soll er mal Geld abheben,dannist er das Konto schnell los

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 20. Juli 2008 20:19

Guter Tipp. Da ja nur ihr Geld eingeht und sie auf die Gemeinsamkeit bei dem Konto besteht. Na dann fröhliches Bedienen. LG TawaGirl


fuechschen1979
beantwortet von fuechschen1979 am 20. Juli 2008 20:19
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konto bis auf null abräumen. einzelverfügung der ex widerrufen und die bank bitten eine kündigung ihrerseits gem. agb zu senden.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 20. Juli 2008 20:25
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Wenn ich mich trenne und mit dem von mir getrennt lebenden Partner ein gemeinsames Konto habe, dann wär der schneller aus meinem Konto gelöscht, als er gucken kann. Die Ex ist aber blauäugig. Wenn sein Geld dort nicht mehr eingeht, er aber noch an das Konto kann, da müsste sie ja jeden Monat Angst haben, dass nichts mehr drauf ist. Ich würde ihr das mitteilen, dass ich ab sofort von dem Konto auch Geld abhebe, da sie ja eine Löschung seiner Person aus diesem Konto nicht möchte. Das hilft, lach. Da muss er nicht mal aktiv weden. LG TawaGirl





anonym
beantwortet von dolphin am 21. Juli 2008 00:42
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Die Frage hierbei ist noch, handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto um ein Oder- oder um ein Und-Konto. Davon ist abhängig, ob Verfügungen ohne Einwilligung der anderen Person möglich sind.

Eine Kündigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Kontoinhaber möglich. Bei den meisten Banken ist es zudem nicht möglich nur eine Person aus dem Konto zu streichen. Das Konto muss gekündigt werden und die Ex müsste in dem Fall auch ein neues eigenes Konto eröffnen.

Besonders wenn es sich um ein Oder-Konto handelt würde ich an der Stelle der Ex aber auch mal direkt alles abräumen.

Allerdings ist eine Kündigung nicht an das persönliche Erscheinen der Kontoinhaber geknüpft. Diese kann grundsätzlich schriftlich erfolgen ohne besondere Formansprüche. Also einfach ein Schreiben aufsetzen zur Kündigung und das der Freundin zusenden, damit sie es unterschreibt und dann an die Bank gibt.

Falls ihr das nicht recht ist, und es ein Oder-Konto ist, wirklich einfach abräumen..ist zwar nicht die feine englische...aber er kann es ihr ja anschließend zurücküberweisen, wenn er ihr trotz der Trennung eigentlich nicht schaden möchte.


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