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Gemeinschaftliches Ehegattentestament. Was haltet ihr davon? Sollte man das abschließen?

gefragt von granta am 30.11.2008 um 14:38 Uhr

Würde dieses Testament für das überlebende Ehepartner finanzielle Vorteile bieten? Hat es steuerliche Auswirkungen?

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ibicks
beantwortet von ibicks am 30. November 2008 14:48
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ehegatten sind sowieso erbberechtigt, nur wenn weiter erben(z.b. kinder) da sind, und man will sein erbe auf bestimmte eise verteilen sollte man ein testament machen.z.b. "berliner testament", das heißt der ehegatte erbt erstmal alles, kinder erst dann wenn beide tot sind. steuerlich hast du sowieso einen freibetrag, da ist es egal ob mit oder ohne testament.


VANQUISCH
beantwortet von VANQUISCH am 2. Dezember 2008 06:18
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http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament Sofern keine besonderen Gründe vorliegen,zB Gütertrennung-Offenbarungseid..pp-ist die gesetzliche Erbfolge des Berliner Testament die allgemein rechtsgültige Lösung,bei der allen Erben gem.ihrem Status (Erbfolge) berücksichtigt werden. Ein Testament ist nur dann angeraten,wenn bedeutende Sachwerte different verteilt werden sollen. PS-Entschuldige die Wiki-Kopie-aber es ist immer schwer die Vorkenntnisse des Fragestellers zu beurteilen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 30. November 2008 14:50
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Ein so genanntes " Berliner-Testament" , der längst lebende erbt !


Bergbaer
beantwortet von Bergbaer am 30. November 2008 14:46
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Soweit ich es weis (Vorsicht nur Halbwissen) ist es ratsam, ein solches Testament abzuschließen, wenn die Kinder nur materiell eingestellt sind, und nach dem Ableben eines Elternteiles unbedingt auf ihr Erbe (Pflichtanteil) bestehen. Dann sollte man, um dem Überlebenden seinen gewohnten Lebensstandard zu halten, ein Solches Testament machen.


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