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Gemeinsames Testament

gefragt von nicki98 am 14.03.2008 um 11:43 Uhr

Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Testament gemacht. Jetzt gibt es Probleme in der Ehe. Kann einer ohne den anderen, dass Testament ändern?


Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. März 2008 11:47
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JA

Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Wichtig ist, dass die formalen Voraussetzungen stimmen.

Wenn du willst, kannst du das Testament auch beim Amtsgericht hinterlegen, dann kann es nicht verschwinden. Sowas passiert ab und zu...


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 14. März 2008 11:44
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Ein Testament kann doch jederzeit erneuert werden. Schreib für dich ein neues und ersetze das alte durch dieses. es kommt doch immer auf das Datum an wo das Testament geschrieben wurde?! d.h. das Neueste zählt oder?


tradaix
beantwortet von tradaix am 14. März 2008 11:57
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ARD Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/f3mvV7yAO > Widerruf und Änderung des Testaments


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 14. März 2008 11:44
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Eigentlich gilt immer das letzte Testament.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 14. März 2008 11:44

Auf deine Frage zu antworten: ja!


Valve
beantwortet von Valve am 14. März 2008 11:45
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natürlich, der letzte Wille zählt. Die Erbsachen müssen aber auch sein Eigentum sein





elsni
beantwortet von elsni am 14. März 2008 11:48
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Klar, du kannst ein neues Testament machen. Es heisst ja der "letzte Wille", nicht der vorletzte. Ein Testament, das nicht beim Notar hinterlegt wurde kann ausserdem leicht angefochten werden.


wauwie
beantwortet von wauwie am 14. März 2008 12:30
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Während der Ehe ist das nur über ein Notar möglich. Bei Scheidung verfällt das alte gemeinsame Testament, wenn einer ein neues macht.(siehe Link von tradaix)


anonym
beantwortet von MaxPostulka am 13. April 2008 15:31
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Solange das Testament nur handschriftlich erstellt wurde kann es zu Lebzeiten ohne weiteres geändert und aufgehoben werden. Es reicht aus, ein neues Testament zu errichten und vorab festzuhalten: Ich widerrufe alle bisherigen letztwilligen Verfügungen. Viel Erfolg Max Postulka


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