Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Testament gemacht. Jetzt gibt es Probleme in der Ehe. Kann einer ohne den anderen, dass Testament ändern?

JA
Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Wichtig ist, dass die formalen Voraussetzungen stimmen.
Wenn du willst, kannst du das Testament auch beim Amtsgericht hinterlegen, dann kann es nicht verschwinden. Sowas passiert ab und zu...

Ein Testament kann doch jederzeit erneuert werden. Schreib für dich ein neues und ersetze das alte durch dieses. es kommt doch immer auf das Datum an wo das Testament geschrieben wurde?! d.h. das Neueste zählt oder?

ARD Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/f3mvV7yAO > Widerruf und Änderung des Testaments

Eigentlich gilt immer das letzte Testament.
Wolfgang Joost am 14. März 2008 11:44 Auf deine Frage zu antworten: ja!

natürlich, der letzte Wille zählt. Die Erbsachen müssen aber auch sein Eigentum sein

Klar, du kannst ein neues Testament machen. Es heisst ja der "letzte Wille", nicht der vorletzte. Ein Testament, das nicht beim Notar hinterlegt wurde kann ausserdem leicht angefochten werden.
Während der Ehe ist das nur über ein Notar möglich. Bei Scheidung verfällt das alte gemeinsame Testament, wenn einer ein neues macht.(siehe Link von tradaix)
Solange das Testament nur handschriftlich erstellt wurde kann es zu Lebzeiten ohne weiteres geändert und aufgehoben werden. Es reicht aus, ein neues Testament zu errichten und vorab festzuhalten: Ich widerrufe alle bisherigen letztwilligen Verfügungen. Viel Erfolg Max Postulka