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Gemeinsames Sorgerecht und Trennung - wie ist das mit den gemeinsamen Unterschriften?

gefragt von JerseyJersey am 30.06.2008 um 8:31 Uhr

Da mein ehemaliger Lebensgefährte und Vater meiner Tochter ziemlich weit entfernt von uns wohnt, dürfte das mit den gemeinsamen Unterschriften (im Falle einer Operation, KiTa-Anmeldung usw.) schwierig werden. Wenn ich den Vater eine Vollmacht unterschreiben lasse, dass er mit meinen Entscheidungen einverstanden ist, wird diese Vollmacht dann anerkannt? Ich meine, manchmal kann man ja nicht wochenlang auf eine Unterschrift warten.


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anonym
beantwortet von Nine25 am 30. Juni 2008 08:37
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Wenn er damit einverstanden ist und diese Vollmacht unterschreibt, wäre das natürlich - in aller Sinne - die klügste Entscheidung!!! Ich glaube nicht, dass irgendwann jemand nachfragt ob eine Solche vorliegt, schon garnicht wenn es ein ernsthafter (Arztgang usw.)Fall ist...


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 30. Juni 2008 08:43
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Ich habe eine ähnliche Situation. Und der Junge wurde sogar auf dem Gymi aufgenommen ohne die Unterschrift des anderen. Es geht auch so.


ehlers
beantwortet von ehlers am 30. Juni 2008 08:43
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Ich würde zu aller sicherheit mit dem Vater reden das du das alleinige Sorgerecht bekommst.Erkläre ihm das sich ja nichts ändert was seine Tochter betrifft es aber einfacher für dich ist im Notfall zu handeln wenn er nicht erreichbar ist und seine zustimmung nicht geben kann.Natürlich behält er sein Mitspracherecht.Erklär ihm das du keine Entscheidung ohne ihn triffst aber im Notfall sicher sein möchtest das schnelle auch gegeben werde kann.So würde ich das machen.

Kommentar von Simple_avatar7smallJersey am 30. Juni 2008 09:03

Das würde ich gern, aber leider ist das nicht so einfach. ALs wir das damals unterschrieben haben wurde uns gesagt, dass sich das nur gerichtlich aufheben lässt und das auch nur wenn der Vater sich etwas hat zu Schulden kommen lassen. Leider

Kommentar von anjanni am 30. Juni 2008 09:15

Wenn der Vater drauf verzichtet, kann man das auch aufheben. Aber gerichtlich stimmt wohl: muß man einen Antrag stellen.


anonym
beantwortet von anjanni am 30. Juni 2008 09:16
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Ich denke auch, daß es mit einer Vollmacht geht. Ich würde mich beim Jugendamt erkundigen, wie die für alle Zweifelsfälle aussehen muß. Die wissen bestimmt über so was Bescheid.


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