dragonberlin am 06.07.2009 um 6:58 Uhr
Habe bald das Selbe Problem! Hallo erst einmal alle zusammen. Ich bin alleinerziehender Vater - Meine Wohnung ist zu klein für die Zukunft, im ersten bis zweiten Jahr so ca. mag es ja gehen, aber danach?! Das Jugendamt hat geantwortet, dass ich Ihr Einverständnis brauche, egal wohin. Ich blöder Hammel habe vor Endbindung das gemeinsame Sorgerecht beantragt, ich hätte gleich das alleinige beantragen sollen, die Kindesmutter hätte auch zugestimmt, nur ich hatte Ihr gegenüber ein etwas schlechtes Gewissen, so krass wollte ich das nicht handhaben. Sie wollte die Kleine von Anfang an nicht, schon als Sie erfahren hatte, dass Sie schwanger ist. Sie wollte die kleine Maus zu Adoption frei geben. Das war auch der ausschlaggebene Punkt warum wir nicht mehr zusammen sind.
Riesen Problem nun an der Backe. Was kann ich tun, hat jemand Antworten dazu, geht das nur über Familiengericht? Oder reicht es wenn man das im nachhinein ändert - ich meine so, das sie von sich aus das sorgerecht komplett an mich abgibt. - sonst ist das bei allem warscheinlich immer eine Zitterparty in vielen Angelegenheiten. WAS KANN MAN TUN, bitte um Antworten von Euch, DANKE erst einmal.
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wenn sie einverstanden ist geht das mit dem jugendamt

Eine rechtskräftige Änderung des Sorgerechts geht NUR über das Gericht!
das Sorgerecht legt das Gericht fest - aber mit Zusammenarbeit des Jugendamtes. Wenn du die Leute auf deiner Seite hast, wirst du das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht auch alleine bekommen. Das einzige was deiner Ex bleibt, ist das Umgangsrecht
dragonberlin am 6. Juli 2009 07:11 danke erst einmal. Ja zum Umgangsrecht bin ich völlig bereit, darum ja. Ich wollte von Anfang an, dass der Kontakt zur Mama bestehen bleibt. Aber das Jugendamt hat mir vorige Woche auch mitgeteil, dass es eine gewisse Zeit im Monat nicht überschreiten darf. Komische Gesetze hier bei uns. Ich möchte auf jeden Fall, dass Kontakt - die Kleine & Mutter für alle Zeiten bleib. Denn was ich mit Ihr für Differenzen habe, damit hat die Maus ja nichts zu tun. Es geht mir nur darum in Zukunft selst Entscheidungen zu treffen und nicht immer zu Ihr dacken zu müssen um Ihr Einverständniss einholen zu müssen, Ihr ist e' alles egal und das Nervt schon. Es kommt irgendwann die Zeit in der Kita, Schule ec. Ich habe einfach vor paar Wochen vor lauter Überglück zur Kleinen gepennt.
Ja, währe natürlich die einfachere Möglichkeit, denn Sie selbst hatte Sich dazu schon geäußert, dass Sie zustimmen würde. Wie gesagt Ihr ist es egal. Traurig aber wahr. Danke für die Antwort. mfG
Ich war mir nur nicht sicher, darum habe ich hier mal angefragt, ich dachte daran fals es jemanden schon ähnlich so ergangen ist und er es beantworten kann aus eigener Erfarung.
Hallo hofi01, ich bins nochmal. Bin mit der kleinen von der nächsten Ämter-Tour-Runde zurück. War ja wieder mal ein riesen Erlebnis. Nein meine Frage währe, ist Deine Antwort - Deine Meinung, oder sprichst Du aus eigener Erfarung bzw. weist Du das mit Bestimmtheit?
LG. Micha
Falsch! Nur das Familiengericht entscheidet über Sorgerechtsfragen.