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Gemeinsames Sorgerecht - außergerichtlich ändern über Jugendamt ist das möglich?

gefragt von dragonberlindragonberlin am 06.07.2009 um 6:58 Uhr

Habe bald das Selbe Problem! Hallo erst einmal alle zusammen. Ich bin alleinerziehender Vater - Meine Wohnung ist zu klein für die Zukunft, im ersten bis zweiten Jahr so ca. mag es ja gehen, aber danach?! Das Jugendamt hat geantwortet, dass ich Ihr Einverständnis brauche, egal wohin. Ich blöder Hammel habe vor Endbindung das gemeinsame Sorgerecht beantragt, ich hätte gleich das alleinige beantragen sollen, die Kindesmutter hätte auch zugestimmt, nur ich hatte Ihr gegenüber ein etwas schlechtes Gewissen, so krass wollte ich das nicht handhaben. Sie wollte die Kleine von Anfang an nicht, schon als Sie erfahren hatte, dass Sie schwanger ist. Sie wollte die kleine Maus zu Adoption frei geben. Das war auch der ausschlaggebene Punkt warum wir nicht mehr zusammen sind.

Riesen Problem nun an der Backe. Was kann ich tun, hat jemand Antworten dazu, geht das nur über Familiengericht? Oder reicht es wenn man das im nachhinein ändert - ich meine so, das sie von sich aus das sorgerecht komplett an mich abgibt. - sonst ist das bei allem warscheinlich immer eine Zitterparty in vielen Angelegenheiten. WAS KANN MAN TUN, bitte um Antworten von Euch, DANKE erst einmal.


Bild/er:

So Papi, nun bin ich da
So Papi, nun ...
Erst mal ne Runde heiern
Erst mal ne R...


3 Stimmen : Einigung außergerichtlich (0) ; Einigung über Jugendamt (1) ; Einigung wie, Andere (2)
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Gemeinsames Sorgerecht x 19 Nicht verheigatet x 1 Sorgerecht ändern außerger... x 1

hofi01
beantwortet von hofi01 am 6. Juli 2009 07:07
1x
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wenn sie einverstanden ist geht das mit dem jugendamt

abgestimmt für: Einigung über Jugendamt
Kommentar von D7c237ef11a78e829d87e9f9bdad3479smalldragonberlin am 6. Juli 2009 07:18

Ja, währe natürlich die einfachere Möglichkeit, denn Sie selbst hatte Sich dazu schon geäußert, dass Sie zustimmen würde. Wie gesagt Ihr ist es egal. Traurig aber wahr. Danke für die Antwort. mfG

Ich war mir nur nicht sicher, darum habe ich hier mal angefragt, ich dachte daran fals es jemanden schon ähnlich so ergangen ist und er es beantworten kann aus eigener Erfarung.

Kommentar von D7c237ef11a78e829d87e9f9bdad3479smalldragonberlin am 6. Juli 2009 15:32

Hallo hofi01, ich bins nochmal. Bin mit der kleinen von der nächsten Ämter-Tour-Runde zurück. War ja wieder mal ein riesen Erlebnis. Nein meine Frage währe, ist Deine Antwort - Deine Meinung, oder sprichst Du aus eigener Erfarung bzw. weist Du das mit Bestimmtheit?

LG. Micha

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 11. Dezember 2009 08:57

Falsch! Nur das Familiengericht entscheidet über Sorgerechtsfragen.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 6. Juli 2009 07:03
1x
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Eine rechtskräftige Änderung des Sorgerechts geht NUR über das Gericht!

abgestimmt für: Einigung wie, Andere

anonym
beantwortet von newcomer am 6. Juli 2009 07:02
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das Sorgerecht legt das Gericht fest - aber mit Zusammenarbeit des Jugendamtes. Wenn du die Leute auf deiner Seite hast, wirst du das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht auch alleine bekommen. Das einzige was deiner Ex bleibt, ist das Umgangsrecht

abgestimmt für: Einigung wie, Andere
Kommentar von D7c237ef11a78e829d87e9f9bdad3479smalldragonberlin am 6. Juli 2009 07:11

danke erst einmal. Ja zum Umgangsrecht bin ich völlig bereit, darum ja. Ich wollte von Anfang an, dass der Kontakt zur Mama bestehen bleibt. Aber das Jugendamt hat mir vorige Woche auch mitgeteil, dass es eine gewisse Zeit im Monat nicht überschreiten darf. Komische Gesetze hier bei uns. Ich möchte auf jeden Fall, dass Kontakt - die Kleine & Mutter für alle Zeiten bleib. Denn was ich mit Ihr für Differenzen habe, damit hat die Maus ja nichts zu tun. Es geht mir nur darum in Zukunft selst Entscheidungen zu treffen und nicht immer zu Ihr dacken zu müssen um Ihr Einverständniss einholen zu müssen, Ihr ist e' alles egal und das Nervt schon. Es kommt irgendwann die Zeit in der Kita, Schule ec. Ich habe einfach vor paar Wochen vor lauter Überglück zur Kleinen gepennt.


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