Gemeinsames Konto,Partner stirbt wird dann das Gemeinsame Konto gesperrt?

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Als Mit-Kontoinhaber von einem Gemeinschaftskonto (Eheleute) kann die Bank das Konto nicht sperren. Jeder Kontoinhaber ist gleichberechtigter Kontoinhaber.

Bei einem Konto das nur auf einen Namen lautet und es keine Vollmacht über den Tod hinaus gibt, wird, muss die Bank das Konto sperren, bis ein Erbschein vorliegt und der Nachlass geregelt ist.

Daher sollten Eheleute immer ein gemeinsames Konto unterhalten sonst bekommt der überlebende Teil u. U. in finanzielle Schwierigkeiten, weil er/sie Rechnungen und Miete nicht mehr bezahlen kann.

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Nein, dass passiert normalerweise gar nicht, zumal eine gemeinsame Haftung für das Konto vorliegt. Wenn es denn wirklich ein gemeinsames Konto war. Da wird gerne etwas falsch verstanden, wenn der Ehepartner nur eine Zeichnungsvollmacht für das Konto hatte, dann wird das sicherlich erstmal gesperrt, bis die Sache mit dem Erbrecht geklärt ist.

ja dann danke ich erst mal.

ja das machen die Banken, mit einer Kontovollmacht bist du auf der sicheren seite

Genau dann nicht.