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Gemeinsames Konto nach der Trennung

gefragt von graefin02 am 30.05.2008 um 12:23 Uhr

Hallo,

seit über einem Jahr lebe ich von meinem damaligen Lebensgefährten getrennt. Leider habe ich kurz vor der Trennung noch ein gemeinsames Konto unterschrieben, welches ich aber nie benutzt habe. Mein Ex weigert sich aber nun immer noch, dieses Konto löschen zu lassen und ein eigenes zu eröffnen. Was kann ich da tun?

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Recht x 35.291 Trennung x 1.166 Konto x 1.042

Quandt
beantwortet von Quandt am 30. Mai 2008 12:25
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Ab zur Bank, dies erklären, Konto(mitgliedschaft) kündigen und den Haftungsausschluß erklären.


angelela
beantwortet von angelela am 30. Mai 2008 12:25
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Rede mit der Bank und erklär ihnen das Problem. Die werden Dir da sicher helfen,d as Du da raus kommst. Wobei ja auch nicht viel passieren kann, denn für einen Dispo oder so, müssen ja beide Inhaber ihr Einverständnis geben..


moon73
beantwortet von moon73 am 30. Mai 2008 12:26
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WEnde dich an die Bank , kläre über die Siuation auf, und lass die aus dem gemeinsamen Konto austragen. Das ist sehr wichtig, denn sonst haftest du für alle Schulden(Dispo)mit, die dein Ex verschuldet hat.


anonym
beantwortet von graefin02 am 30. Mai 2008 13:06
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die Bank hat mir bei einer Anfrage mitgeteilt, dass wir das Konto nur gemeinsam löschen lassen können, aber mein Ex weigert sich. Gibt es da rechtliche Möglichkeiten ihn zu zwingen???

Kommentar von Ulli2405 am 11. September 2008 18:10

das gleiche problem hatte ich auch, ich habe das Konto gekündigt ging auch nicht ohne das er auch kündigt.Bin damit aber dann zum anwalt und für alle jeglichen zahlen die dann noch dazu kommen..muss er haften.wenn du vorher mit der bank es absichern lässt.dann hast du erst mal keine befugniss mehr darüber..sollte dir auch egal sein.Der anwalt hatte meinen Ex einen brief geschrieben..und dann willigte er ein-. wenn du glück hast...macht deiner das dann auch


anonym
beantwortet von jensencom am 30. Mai 2008 12:28
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Lass doch das Konto sperren. Dazu hast du als (Mit)Eigentümer ja das Recht... Dann wird sie sich wohl nicht merh weigern, wenn sie an die Kohle nicht mehr rankommt.

Abgesehen davon, kannst du doch der Bank einfach eine Kündigung shcicken, da muß sie doch nciht einstimmen, aber die Bank wird sich an sie wenden wie es weitergehen soll...


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