gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Gemeinsamer Hausbau

gefragt von kuba03kuba03 am 04.08.2009 um 1:24 Uhr

Habe mit meiner Lebenspartnerin an 2000 ein Haus gebaut. Beide je zur Hälfte im Grundbuch, Abzahlen nur ich. Frage: Da wir nicht verheiratet sind, wie wird bei Trennung das Haus aufgeteilt, wenn nur einer die Schulden getilgt hat???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33625)
finanzen (22690)
hausbau (476)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von sk8goat am 5. August 2009 09:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Der Grundbucheintrag muss nicht unbedingt die Eigentumsverhältnisse bei Trennung wiederspiegeln.

Normalerweise macht amn einen 'Partnerschaftsvertrag' der regelt wie der Miteigentumsanteil am Haus im Trennungsfall augeteilt werden soll. Habt ihr so eine Vereinbarung nicht gemacht? Dann würde ich das ganz schnell nachholen.


Weitere gute Antworten


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 4. August 2009 01:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn beide im Grundbuch eingetragen sind, wird das Haus hälftig aufgeteilt. Deine Lebenspartnerin wird sich ja wohl anderweitig an den Lebenshaltungskosten beteiligt haben !?


romeo27
beantwortet von romeo27 am 4. August 2009 01:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auweia das riecht nach A Karte für dich ! ich drück dir die Daumen !


anonym
beantwortet von mig112 am 4. August 2009 01:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Atze Schröder würde sagen: Auf Kies gefurzt!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.