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gemeinsame wohnung

Frage von knuffel1983 knuffel1983

Hallo, als wir noch verheiratet waren haben wir uns eine wohnung zusammen angeschaut, wo wir dann auch zusammen einziehen wollten, dann kam es aber doch zur trennung, er hat jedoch den mietvertrag nur allein unterschrieben da wir noch verheiratet waren zu dem zeitpunkt kein problem, wollte wissen ob auf mich evtl was zukommen könnte da wir zu dem zeitpunkt noch verheiratet waren obwohl ich nicht unterschrieben habe stehe zwar drin habe aber nicht unterschrieben, mittlerer weile sind wir geschieden, will nur ausschließen das nachher was auf mich zu kommt- lg

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Antworten (4)

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    Antwort von parisien parisien

    da du den mietvertrag nicht unterschrieben hast besteht zwischen dir und dem vermieter kein vertagsverhältnis. demnach bedarft es auch keiner kündigung.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    jaaaa Grammatik oder lesbare Ansätze schreiben ist schon schwer.....

    Einfach mal mit dem Vermieter reden - er ist kein Monster.

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    Antwort von Schokolinda Schokolinda

    ich werd aus dem geschreibsel auch nicht klug.... das einfachste ist doch, die wohnung beim vermieter zu schriftlich zu kündigen und mitzuteilen, dass der ex-partner sie nun alleine bewohnt. dann kann von wegen mietforderungen an dich nichts mehr passieren.

    Kommentar von knuffel1983 knuffel1983

    ja das denke ich auch wird wohl das beste sein, um forderungen an mich auszuschließen, lg und danke

    Kommentar von knuffel1983 knuffel1983

    ja das denke ich auch wird wohl das beste sein, um forderungen an mich auszuschließen, lg und danke

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    Antwort von sabrinam1306 sabrinam1306

    so ganz genau verstehe ich das nicht, ist er eingezogen oder wie?

    Kommentar von knuffel1983 knuffel1983

    ja er hat sie dann allein bezogen, da wir uns dann getrennt haben , zu dem zeitpunkt waren wir aber noch verheiratwet und ich stehe mit im mietvertrag nur das ich nicht unterschrieben habe, lg

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