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gemeinsame wohnung

gefragt von knuffel1983 am 07.08.2009 um 12:25 Uhr

Hallo, als wir noch verheiratet waren haben wir uns eine wohnung zusammen angeschaut, wo wir dann auch zusammen einziehen wollten, dann kam es aber doch zur trennung, er hat jedoch den mietvertrag nur allein unterschrieben da wir noch verheiratet waren zu dem zeitpunkt kein problem, wollte wissen ob auf mich evtl was zukommen könnte da wir zu dem zeitpunkt noch verheiratet waren obwohl ich nicht unterschrieben habe stehe zwar drin habe aber nicht unterschrieben, mittlerer weile sind wir geschieden, will nur ausschließen das nachher was auf mich zu kommt- lg


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sabrinam1306
beantwortet von sabrinam1306 am 7. August 2009 12:28
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so ganz genau verstehe ich das nicht, ist er eingezogen oder wie?

Kommentar von knuffel1983 am 7. August 2009 12:52

ja er hat sie dann allein bezogen, da wir uns dann getrennt haben , zu dem zeitpunkt waren wir aber noch verheiratwet und ich stehe mit im mietvertrag nur das ich nicht unterschrieben habe, lg


anonym
beantwortet von Schokolinda am 7. August 2009 12:30
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ich werd aus dem geschreibsel auch nicht klug.... das einfachste ist doch, die wohnung beim vermieter zu schriftlich zu kündigen und mitzuteilen, dass der ex-partner sie nun alleine bewohnt. dann kann von wegen mietforderungen an dich nichts mehr passieren.

Kommentar von knuffel1983 am 7. August 2009 12:50

ja das denke ich auch wird wohl das beste sein, um forderungen an mich auszuschließen, lg und danke

Kommentar von knuffel1983 am 7. August 2009 12:50

ja das denke ich auch wird wohl das beste sein, um forderungen an mich auszuschließen, lg und danke


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 7. August 2009 17:12
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jaaaa Grammatik oder lesbare Ansätze schreiben ist schon schwer.....

Einfach mal mit dem Vermieter reden - er ist kein Monster.


anonym
beantwortet von parisien am 7. August 2009 23:19
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da du den mietvertrag nicht unterschrieben hast besteht zwischen dir und dem vermieter kein vertagsverhältnis. demnach bedarft es auch keiner kündigung.


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