Hallo, als wir noch verheiratet waren haben wir uns eine wohnung zusammen angeschaut, wo wir dann auch zusammen einziehen wollten, dann kam es aber doch zur trennung, er hat jedoch den mietvertrag nur allein unterschrieben da wir noch verheiratet waren zu dem zeitpunkt kein problem, wollte wissen ob auf mich evtl was zukommen könnte da wir zu dem zeitpunkt noch verheiratet waren obwohl ich nicht unterschrieben habe stehe zwar drin habe aber nicht unterschrieben, mittlerer weile sind wir geschieden, will nur ausschließen das nachher was auf mich zu kommt- lg
gemeinsame wohnung
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parisienparisien
da du den mietvertrag nicht unterschrieben hast besteht zwischen dir und dem vermieter kein vertagsverhältnis. demnach bedarft es auch keiner kündigung.
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Tabaluga1961Tabaluga1961
jaaaa Grammatik oder lesbare Ansätze schreiben ist schon schwer.....
Einfach mal mit dem Vermieter reden - er ist kein Monster.
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SchokolindaSchokolinda
ich werd aus dem geschreibsel auch nicht klug.... das einfachste ist doch, die wohnung beim vermieter zu schriftlich zu kündigen und mitzuteilen, dass der ex-partner sie nun alleine bewohnt. dann kann von wegen mietforderungen an dich nichts mehr passieren.
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knuffel1983 ja das denke ich auch wird wohl das beste sein, um forderungen an mich auszuschließen, lg und danke
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sabrinam1306sabrinam1306
so ganz genau verstehe ich das nicht, ist er eingezogen oder wie?
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knuffel1983 ja er hat sie dann allein bezogen, da wir uns dann getrennt haben , zu dem zeitpunkt waren wir aber noch verheiratwet und ich stehe mit im mietvertrag nur das ich nicht unterschrieben habe, lg
ja das denke ich auch wird wohl das beste sein, um forderungen an mich auszuschließen, lg und danke