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gemeinn. Verein - sind (zweckgebundene) Spenden anderweitig einsetzbar?

gefragt von rosenblatt am 09.06.2008 um 1:16 Uhr

wir sind ein Foerderverein einer Kita und haben Geschäftsleute per Brief um eine Spende für eine Schaukel gebeten. Wider erwartend haben wir so hohe Spenden bekommen, dass wir noch zusäzliche Spielgeräte anschaffen könnten. Meine Fragen hierzu: Können wir das gespendete Geld einfach für andere Geräte ausgeben, auch, wenn dieses im Brief nicht erwähnt wurde? Müssen wir die Spender vorher um Erlaubnis fragen? Handelt es sich bei den Spenden um sog. "Zweckgebundene" Spenden, auch, wenn auf der Überweisung nur der Betrag und nichts weiteres aufgeführt wurde? Wir haben uns mit einem Schreiben bei den Spendern bedankt ("für Ihre Spende zu unserer Schaukel"). Ist es dann zweckgebunden?


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Reply


angelela
beantwortet von angelela am 9. Juni 2008 01:21
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Ich denke nicht das einer der Spender ein Problem damit habt, wenn ihr die KiTa schöner macht und was für die Kids tut, also macht man. Ihr könnt natürlich auch weitere Briefe schreiben, die weiteres Porto kosten, was ich für quatsch halte. Mal im ernst, ihr wollte ja was für die Kinder tun und da so viele Spenden rein kamen, wollten ja auch viele helfen. Und ich glaube kaum, das es denen speziell nur um eine Schaukel ging. Denen war wichtig was für die Kinder zu tun. Ihr könnt ja hinterher einfach mal einen Bericht in die Zeitung setzen, das ihr Euch nochmals für die Spenden bedankt und ihr Euch freut das es so viel war, das ihr noch weitere Geräte anschaffen konntet. :-)

Kommentar von Simple_avatar3smallpacole1 am 9. Juni 2008 01:22

DH

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 9. Juni 2008 01:25

Danke pacole1.. Ich hätte kein Problem damit wenn ich für ne Schaukel gespendet hätte und den Kids noch mehr gutes getan werden könnte, dann man los..


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. Juni 2008 06:18
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Spenden dürfen nur im "ideellen Bereich" eingesetzt werden. Ihr wolltet Spielgeräte kaufen. Kommt mehr Geld (was ich ganz toll finde) dann könnt ihr ohne Probleme weitere Geräte kaufen. Wenn Du aber Angst hast, rufe doch das Finanzamt an. Die geben auch Auskunft.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 9. Juni 2008 08:41

Wenn, dann müssten die Spender gefragt werden - nicht das Finanzamt.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 9. Juni 2008 09:19

Aber das Finanzamt kennt die Rechtslage. DIe können also ganz genau Auskunft geben ob das Geld auch anderweitig für den Kindergarten genutz werden darf oder ob man die Spender vorher fragen muss. So tätigt man nur einen Anruf beim Finanzamt statt der 10 Anrufe an die Spender. Wenn das Finanzamt grünes Licht gibt ist alles in Butter. Sagen die dann aber ne man muss die Spender fragen hat man zumindest Gewissheit und es kommen keine Klagen.


anonym
beantwortet von BaerbelH am 15. Juli 2008 12:41
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Moin, ich bin alleinerziehende Mutter und dank meines von mir getrennt lebendem Ehemannes, regt eine unsere Banken (Hypotheken) an ,dass unser Reihenhaus versteigert werden soll, das ist für uns ein riesen Unglück, vorallem für meine geistig
Behinderte Tochter. Habt ihr Tipps wie und ob ich an Spenden komme. Liebe Grüße Bärbel Hoppe baerbelhoppe@gmx.net


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