Gemeinde möchte auf meinem Ackerland Baugebiet ausweisen

4 Antworten

Die Grundstückspreise vor und nach der Erschließung bzw. Umlegung werden vom Gutachterausschuss der Kreises oder der kreisfreien Stadt festgelegt.

Du musst nicht auf das Angebot der Stadt eingehen; dann machen die aber eine Umlegung und verrechnen den neuen Preis mit dem alten. Evtl. musst Du dann draufzahlen.

Kennst Du nicht irgendwenn, der sich auskennt und der die Erschließungskosten für dein Grundstück mal grob überschlagen könnte? Dann hast Du eine bessere Verhandlungsgrundlage.

Außerdem, niemals auf das erste Angebot eingehen. Da ist noch mehr für Dich drin. ;-)

Kommt drauf an wie groß die 60% sind die sie dir abkaufen wollen.

Steht doch oben, dass das Grundstück 1100qm groß ist. Also 1100qm - 60% bedeutet gleich, dass 660qm (wenn ich richtig gerechnet habe) verkauft werden sollen.