Hallo an alle
Die Gemeinde will im Zuge der Sanierung der Bundesstraße246b einen zweiten Fußweg mit Radnutzung anlegen. Dieser neue Fußweg befindet sich dann auf der Seite wo ich wohne. Momentan existiert dort ein Grünstreifen . Die Toreinfahrt zu unserem Grundstück wird von den Hausbewohnern und von meinen Kunden genutzt. Das Parken ist nach Erstellung des Fußweges dann nicht mehr möglich. Kann ich nun die Gemeinde dazu auffordern bzw. verklagen auf deren Kosten einen Ersatz für das Parken zu schaffen. ( z.B. 2 Parknischen)
Vielen Dank für eure Antwort SPOK 1

Eher werden die Dich auffordern, neue Parkplätze zu schaffen.

vielleicht solltest du erstmal zur gemeinde gehen und mit denen reden, bevor du härtere geschütze auffährst...viellecht gibts ja eine lösung..reden hilft oft...
Du kannst auch den Nachbarn wegen Rühestörung verklagen nur bringen wird das nichts. Du kannst auf Deinem Grundstück noch ein Parkplatz erstellen, einen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz hast Du nicht.

Du wirst kaum eine Chance haben, gegen die "Obrigkeit", allerdings würde ich dort vorsprechen und das Problem schildern, klagen kannst Du ja immer noch.
vielen dank für deine meinung, nun hat aber der BM (Bürgermeister) gesagt das keine verschlechterung für den bürger nach fertigstellung eintritt, was aber nun der fall ist
Die Verschlechterung bezieht sich auf die Allgemeinheit. Du hast "nur" ein Einzelschicksal. Solange du nicht einen Parkplatz auf deinem eigenen Grundstück hast welches du nicht mehr befahren kannst, hast du kein Anrecht auf einen Parkplatz.
Ansonsten müsste vor jedem Geschäft ein Parkplatz sein.
Klar kannst du die Gemeinde verklagen. Aber ob das was hilft, ist zu bezweifeln. Suche lieber das Gespräch mit dem Bürgermeister und deinem Stadtrat, das bringt mehr.
Wem gehört der Parkplatz denn?? Ist es ein Parkplatz, oder nutzt du diese Stelle nur so?
ich nutze die stelle nur so, aber ich sehn schon aufgrund der antworten-schlechte karten
p.s Gespräch mit BM erolgte natürlich leider negativ mit der begründung der kosten die ja eh der bürger bezahlt
Du mußt auf deinem Grundstück für ausreichend Parkmöglichkeiten sorgen. Unsere Nachbarn haben in einem ähnlichen Fall gerade ihren Vorgarten geopfert.

Du parkst auf öffentlichem Gebiet, das ist Hoheitsraum des Straßenbaulastträgers, der somit im Recht ist.
Trotzdem frag mal an, ob sie Dir entgegenkommen, das kostet ja nix und ist meist effektiver als ne Klage. Immer locker bleiben!

Wenn Dir die Einfahrt oder der Platz zu Deinem Haus gehört, dann kannst Du dich beschweren bei Deiner Gemeinde. Wenn nicht, musst Du selber für Kundenparkplätze sorgen, mit Hilfe der Gemeinde, und sowas kostet meistens sehr viel Geld. Ich glaube nicht, das Dir die Gemeinde ungefragt Parkplätze sperrt, die Dir gehören. Frag mal dort nach!!!
nein natürlich nicht. Das ist ein öffentliches Grundstück, mit dem die Gemeinde machen kann was sie will. Sie muß nur den Zugang/ Zufahrt zum Grundstück ermöglichen. Ein Anrecht auf einen Stellplatz hast du eh nicht. Da kann ja jeder andere auch parken. Wenn die Gemeinde das ganze neutral gestaltet kann sie ja auch 300 Meter weiter andere Parkplatze zur Verfügung stellen