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Gemauerter Grill im Garten - was kann man tun bei Umzug?

gefragt von hausmann am 30.06.2007 um 21:35 Uhr

Kann man ihn ablösen lassen? Der Vermieter war mit dem Bau einverstanden und findet ihn auch ganz gut. Muß man das mit dem vermieter besprechen oder mit em nachmieter? Oder kann ich mir das Geld abschreiben?

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Mietrecht x 3.861 Umzug x 1.541 Vermieter x 1.323 Mieter x 720 Grill x 173 NAchmieter x 136 Ablöse x 20 Grillablöse x 1

anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. Juni 2007 21:39
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Der Vermieter kann den Abriss verlangen, wenn keine schriftliche, oder unter Zeugen gegebene Erlaubnis vorliegt.

Dann schon eher vom Nachmieter ein paar Euros rauskriegen, quasi eine Ablöse. Aber schriftlich, dann hat der neue Mieter das Problem mit einem möglichen Abriss am Hals.


Luise
beantwortet von Luise am 1. Juli 2007 09:19
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Kannst ja mal beide fragen. Viel Glück.


albatros
beantwortet von albatros am 3. Juli 2007 01:21
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hallo hausmann, da der vermieter einverstanden war, dass du den grill errichten durftest, musst du ihn nun fragen, ob er ihn übernimmt oder nicht und ob er dir dafür etwas geld gibt. das muss er aber nicht, hättest du gleich damals klären sollen, als du ihn gebaut hast. natü+rlich kann er fordern, dass du den alten zustand, also ohne, wieder herstellst. das ist die regel. wenn der nachmieter ihn übernimmt, ist das auch o.k., er muss aber dann bei seinem auszug damit rechnen, dass er derjenige ist, der die zuvor angeführten varianten realisieren muss.


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