Hallo zusammen,
angenommen ich arbeite an der (Fan-)Website einer Band. Die Band war nie wirklich bekannt, für einen langjährigen Plattendeal hats aber gereicht. Auch in Insiderkreisen genießt die Band (bzw. die alten Alben) einen sehr guten Status. Natürlich ist sämtliches Material auch bei der GEMA gemeldet.
Das ich direkt kein Songmaterial zum Download anbieten darf ist klar. Aber darf ich
Direktlinks auf den Player bei Amazon.de machen? (Habe ich schon öfters gesehen, aber deshalb muss es ja nicht erlaubt sein.)
Direktlinks auf YouTube setzen bzw. das Video direkt in meine Seite einbetten (über den YouTube-Player)?
Was sagt da das Urheberrecht? Was meint da die GEMA?

Gegen Verlinkung auf Songseiten ist okay, sofern du dich vergewissert hast, dass die Seiten selber keine Urheberrechtverletzungen beinhalten, also nicht selber unter Verletzung von Urheberrechten, GEMA-Rechten, etc ins Netz gestellt wurde.
Als Webseitenbetreiber haftet du nämlich auch für Rechtsverletzung von verlinkten Seiten, sofern dir eine solche bekannt ist.
Daher würde ich auf jeden Fall auch einen Haftungsausschuss anbringen. Ein Beispiel eines solchen Haftungsausschuss kann du dir auf der Impressumsseite von meiner Website ansehen: http://d-caspar.com/mlm-internet-blog/impressum/
Wenn du bei Amazon am Partnerprogramm angemeldet bist, kann du selbstverständlich auch sogenannte MP3-Widgets auf deiner Seite einbauen.

Also gegen eine Verlinkung ist nichts einzuwenden, vorallem nicht bei Amazon, da das ja Werbung für die Band und deren Produkte sind
bei Youtube ist das ebenfalls erlaubt, da ja bei Direktverlinkten Youtubeclips immer auch draufsteht, dass es von Youtube ist