Ich habe zwei erkrankte Verwandte, wobei der eine jedoch in Österreich lebt, der andere ist hier in Deutschland geblieben. Beide wollen nun ein Testament verfassen, weil sie ein entsprechendes Alter erreicht haben. Mein in Österreich lebender Verwandte ist sich nun unsicher, welche Rechtsgrundlagen in Österreich gelten. Gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen bei der Erstellung des Testaments zu beachten?

Im Fall des Todes unterliegt die Rechtsnachfolge dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat; nur der Wohnsitz im Ausland ändert nichts daran; wird ein Nachlassverfahren vor dem österreichíchen Gericht durchgeführt, so muss das Österreichische Gericht deutsches Erbrecht anwenden; zwar ein insgesamt etwas komplizierter Vorgang, aber das sollte die Erben ja nicht interessieren;
Artikel 25 EGBGB:
Rechtsnachfolge von Todes wegen
(1) Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte.
(2) Der Erblasser kann für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer Verfügung von Todes wegen deutsches Recht wählen.
Jedes Land hat sein eigenes, nationales Recht. In bereichen wurde ein europäisches Recht eingeführt, meistens ist das aber nur ein Rahmen! Du musst dich genau nach dem Österreichischen Prozedere erkunden!
Guppy194 am 7. Dezember 2008 11:25 das stimmt, aber aufgrund gegenseitiger Abkommen (Haager Erbrechtsabkommen u.a.) hat das österreichische Gericht das Nachlassrecht der BRD anzuwenden; es wäre ja sicher auch ungerecht, das österreichische Erbrecht anzuwenden, nur weil ein Deutscher zufällig in Österreich wohnt (wie in der Fragestellung beschrieben)

Österreichisches Recht; man ist dabei im Zuge der EU Vereinheitlichungen immer transparenter zu gestalten. aber noch gibt es Differenzen