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Gelten Grundrechte auch unmittelbar zwischen Bürgern?

gefragt von Lusy80Lusy80 am 24.01.2009 um 21:49 Uhr
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Recht x 35.007

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. Januar 2009 21:50
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Natürlich.


anonym
beantwortet von newcomer am 24. Januar 2009 21:50
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die gelten immer und überall für jeden


Lusy80
beantwortet von Lusy80 am 24. Januar 2009 21:58
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AHHHHHHHHHHHHHH

Nö, das ist falsch. Habs jetzt gefunden in meinem Lehrbuch.

Im Grundgesetz sind Grundrechte der Bürger formuliert-Freiheitsrechte,Gleichheitsrechte,Verfahrensrechte... DieGrundrechte gelten grundsätzlich nur zwischen Staat und Bürger

Kommentar von amiria71 am 24. Januar 2009 22:00

danke, mir glaubt hier immer keiner....

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 25. Januar 2009 16:29

@amiria: doch ich glaub Dir


anonym
beantwortet von amiria71 am 24. Januar 2009 21:56
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alles falsch: nein, tun sie nicht!!! die grundrechte binden die 3 Staatsgewalten UNMITTELBAR. Im Verhältnis zwischen den Bürgern können Sie nur mittelbare Wirkung entfalten. Dabei sind Bürger aber generell nicht so gebunden, wie der Staat. Die Bindung der Bürger untereinander erfolgt er über die allgemeinen Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.)


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 24. Januar 2009 21:51
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Sicher, das Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit des Körpers. Also Körperverletzung ist demnach strafbar, logisch oder?


sunrise42
beantwortet von sunrise42 am 24. Januar 2009 21:51
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Na klar, dazu sind sie ja gemacht worden!


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 24. Januar 2009 21:50
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Ja, vgl. §1 der StVO.


anonym
beantwortet von Joe17 am 5. März 2009 20:19
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Noch ein Nachschlag zu der doch (fast) richtigen Antwort zu amiria71. Ausnahme von der mittelbaren Drittwirkung (also durch allgemeine Gesetze) der Grundrechte von Bürger zu Bürger ist der Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (Grundrecht auf Koalitionsfreiheit), denn dieser wirkt auch im Privatbereich unmittelbar (unmittelbare Drittwirkung!), beispielsweise für den privaten Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer dieses Grundrecht nicht verwehren kann und darf. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass die Grundrechte ABWEHRRECHTE gegen den Staat sind (vgl. auch Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz: Grundrechte als subjektive Rechte). Dies gilt auch für eine städtische GmbH, die ja eigentlich im Privatrecht wiederzufinden ist. Hier gilt der Grundsatz für alle staatlichen Behörden: Keine Flucht ins Privatrecht!! Das denke ich reicht erstmal, es geht noch etwas komplizierter. Alles andere stimmt so wie es amiria71 geschrieben hat. Wer noch mehr wissen will - gern ;-) ...


shopper
beantwortet von shopper am 24. Januar 2009 21:53
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ja, natürlich


holsch
beantwortet von holsch am 24. Januar 2009 21:52
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dazu sind sie da


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Januar 2009 21:51
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Ja.


Igitta
beantwortet von Igitta am 24. Januar 2009 21:51
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Ja


futschi
beantwortet von futschi am 24. Januar 2009 21:50
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nein es gilt nur die straßenordnung

Kommentar von leaengel am 24. Januar 2009 21:53

hallo? wo lebst du denn?


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