
AHHHHHHHHHHHHHH
Nö, das ist falsch. Habs jetzt gefunden in meinem Lehrbuch.
Im Grundgesetz sind Grundrechte der Bürger formuliert-Freiheitsrechte,Gleichheitsrechte,Verfahrensrechte... DieGrundrechte gelten grundsätzlich nur zwischen Staat und Bürger
alles falsch: nein, tun sie nicht!!! die grundrechte binden die 3 Staatsgewalten UNMITTELBAR. Im Verhältnis zwischen den Bürgern können Sie nur mittelbare Wirkung entfalten. Dabei sind Bürger aber generell nicht so gebunden, wie der Staat. Die Bindung der Bürger untereinander erfolgt er über die allgemeinen Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.)

Sicher, das Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit des Körpers. Also Körperverletzung ist demnach strafbar, logisch oder?
Noch ein Nachschlag zu der doch (fast) richtigen Antwort zu amiria71. Ausnahme von der mittelbaren Drittwirkung (also durch allgemeine Gesetze) der Grundrechte von Bürger zu Bürger ist der Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (Grundrecht auf Koalitionsfreiheit), denn dieser wirkt auch im Privatbereich unmittelbar (unmittelbare Drittwirkung!), beispielsweise für den privaten Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer dieses Grundrecht nicht verwehren kann und darf. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass die Grundrechte ABWEHRRECHTE gegen den Staat sind (vgl. auch Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz: Grundrechte als subjektive Rechte). Dies gilt auch für eine städtische GmbH, die ja eigentlich im Privatrecht wiederzufinden ist. Hier gilt der Grundsatz für alle staatlichen Behörden: Keine Flucht ins Privatrecht!! Das denke ich reicht erstmal, es geht noch etwas komplizierter. Alles andere stimmt so wie es amiria71 geschrieben hat. Wer noch mehr wissen will - gern ;-) ...