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Gelten Geldgeschenke als Einkünfte, wenn sie nicht angelegt werden?

gefragt von Jutta52 am 22.04.2009 um 8:59 Uhr

Ich möchte meiner Enkelin zum Geburtstag einen Geldbetrag schenken, den sie dann zur freien Verfügung hat. Mal angenommen, sie würde das Geld nicht anlegen: Könnte es passieren, dass ihrer Mutter das Kindergeld gestrichen würde, weil es Einkünfte sind? Ich habe letztens in der Zeitung etwas über einen ähnlichen Fall gelesen und bin nun verunsichert. Schließlich hätte keiner etwas von dem Geldgeschenk.


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Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 22. April 2009 09:02
3x
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das Kindergeld wird sicher nicht gestrichen. Es sei denn die Mutter bezieht Sozialgeld, dann wäre das Geldgeschenk als Einkommen anzusehen. Deswegen nur in Bar schenken lassen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 22. April 2009 09:03
3x
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Das Kindergeld wird ihr nicht gestrichen werden. Sollte die Mutter allerdings Hartz4-Empfängerin sein, könnte das Amt, falls es davon erfahren sollte, den Hartz4-Bezug um die entsprechende Summe kürzen.


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 22. April 2009 09:06
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Das Kindergeld würde gestrichen werden, wenn die Tochter regelmäßige EInkünfte hat. Das Geldgeschenk ist aber einmalig, nehm ich mal an und gilt daher nicht als regelmäßige Einkunft


anonym
beantwortet von mrbeck am 22. April 2009 09:03
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also ich bin kein rechtsanwalt, aber ich würde mal folgende gegenfrage in den raum werfen. wer soll denn von dem (geld)geschenk erfahren?



anonym
beantwortet von nitramnenie am 23. April 2009 16:40
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Kleine Rückfrage: Warum soll das Kindergeld deiner Tochter gestrichen werden? Sofern es dabei um die Einkünfte des Kindes, also deiner Enkelin, geht, ist es grundätzlich richtig, dass auch z.B. ein Lottogewinn oder Geldgeschenke als Einkommen zählt (das fällt unter dem Begriff "Bezüge"); und wenn das Kind dann die Jahreseinkommensgrenzen überschreitet (= derziet 7680 Euro) könnte es theoretisch sein, dass Kindergeld nicht mehr gezahlt wird.


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