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Gelten Einschränkungen für das Anbringen eines Sichtschutzes hin zum Balkon des Nachbarn?

gefragt von dilara02 am 26.08.2009 um 21:14 Uhr

Wir würden gerne einen Sichtschutz hin zum Balkon unserer Nachbarn anbringen, wissen dabei aber nicht, ob wir ggf. auf bestimmte Einschränkungen achten müssen, welche einzuhalten sind. Weiß dbzgl. jemand Rat?


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anonym
beantwortet von Kenzo33 am 26. August 2009 21:14
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Meist steht im Mietvertrag, dass durch das Anbringen solcher Gegenstände „das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage gewahrt bleiben muss“. Diese Standard Formulierung wird dann wiederum häufig z.B. in der Hausordnung näher konkretisiert. Ich würde also vorschlagen, ihr werft einen Blick in jene von eurer Hausgemeinschaft und zusätzlich einen in den Mietvertrag. Bleiben dann noch Fragen offen ist der Vermieter Ansprechpartner.

Kommentar von ImmoBurg am 27. August 2009 08:19

So ist es


turalo
beantwortet von turalo am 26. August 2009 21:15
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Gewisse Höhe darf ein Sichtschutz nicht überschreiten, frag das beim Ordnungsamt besser nach.


haugar
beantwortet von haugar am 26. August 2009 21:15
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Mal beim Bauamt erkundigen, meistens ist die erlaubte Höhe begrenzt.


mops09
beantwortet von mops09 am 26. August 2009 21:15
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Darfst bestimmt nichts in die Wand bohren bzw. die Substanz schädigen. Ansonsten sollte es da nichts geben.


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 26. August 2009 21:15
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Da solltest du dich an deinen Vermieter wenden - das handhabt jeder anders!


Igitta
beantwortet von Igitta am 26. August 2009 21:16
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Auf jeden Fall.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 26. August 2009 21:18
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Solange der Sichtschutz nicht fest montiert ist, Du ihn also jederzeit wieder abnehmen kannst, ist es erlaubt. Nur festgemachter Schutz muss genehmigt sein


anonym
beantwortet von Imera am 27. August 2009 15:02
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schau mal im Mietvertrag bzw frage bei deiner Stadtgemeinde nach, dann bist du auf der sicheren Seite


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