Wir würden gerne einen Sichtschutz hin zum Balkon unserer Nachbarn anbringen, wissen dabei aber nicht, ob wir ggf. auf bestimmte Einschränkungen achten müssen, welche einzuhalten sind. Weiß dbzgl. jemand Rat?
Meist steht im Mietvertrag, dass durch das Anbringen solcher Gegenstände „das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage gewahrt bleiben muss“. Diese Standard Formulierung wird dann wiederum häufig z.B. in der Hausordnung näher konkretisiert. Ich würde also vorschlagen, ihr werft einen Blick in jene von eurer Hausgemeinschaft und zusätzlich einen in den Mietvertrag. Bleiben dann noch Fragen offen ist der Vermieter Ansprechpartner.
Gewisse Höhe darf ein Sichtschutz nicht überschreiten, frag das beim Ordnungsamt besser nach.

Mal beim Bauamt erkundigen, meistens ist die erlaubte Höhe begrenzt.

Darfst bestimmt nichts in die Wand bohren bzw. die Substanz schädigen. Ansonsten sollte es da nichts geben.

Da solltest du dich an deinen Vermieter wenden - das handhabt jeder anders!
Solange der Sichtschutz nicht fest montiert ist, Du ihn also jederzeit wieder abnehmen kannst, ist es erlaubt. Nur festgemachter Schutz muss genehmigt sein
schau mal im Mietvertrag bzw frage bei deiner Stadtgemeinde nach, dann bist du auf der sicheren Seite
So ist es