Was ist mit den Fahrtzeiten im Verlauf einer Dienstreise? Kann man diese als Überstunden geltend machen? Wer weiß Bescheid und kann mir Tipps geben?

Nein, kann man in der Regel nicht als Arbeitszeit geltend machen.
Wenn Du aber mit Sack und Pack und Koffer und Deutscher Bahn für Hin- und Rückweg zu/von einer Tagung mehr als einen Tag brauchst, wird Dir ein kulanter AG schon eine Ausgleichszeit gewähren.
Es sei denn, Du bist während Deiner Offiziellen Arbeitszeit hin- und rückgereist.
http://www.wer-weiss-was.de/theme215/article3346757.htmlr
Hier gibt es gute Informationen zu Deiner Frage.
Das hängt allein von Deinem Arbeitsvertrag ab. Bei öffentlichen Arbeitgebern wird während der Arbeitszeit gereist. Bei vielen Arbeitgebern gibt es eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema. Manche Arbeitgeber gelten Reisezeiten pauschal mit dem Arbeitslohn ab.

Das ist deine Sache. Die Zeit der Anreise und Abreise rechnen nur zum Tagesgeldkonto dazu.
Heeeschen am 30. Mai 2008 11:57 Tagesgeldkonto?????
... wird mit bis zu 5,5% verzinst
wj2000 am 30. Mai 2008 12:01 meins leider nicht!
YuLy42 am 30. Mai 2008 12:01 Mein Gott Wolfgang, geht das schon wieder los?
wj2000 am 30. Mai 2008 12:03 was willst Du denn?
Heeeschen am 30. Mai 2008 12:04 Guck mal in Dein Mailpostfach, Liebster Wolf - dann verstehst Du :-)
wj2000 am 30. Mai 2008 12:08 okay!
YuLy42 am 30. Mai 2008 12:06 Wie wärs, du würdest die Frage erst mal durchlesen, dann über deine geplante Antwort nochmal 10 Sekunden nachdenken und dann jede zweite Antwort zurückhalten?
Heeeschen am 30. Mai 2008 12:22 lol YuLy :-)))
wj2000 am 30. Mai 2008 12:25 Wünsche Dir noch einen schönen Tag Uvauka.

Normalerweise nicht. Wie auch nicht die Stunden abends im Hotel!