Gilt auch für Inlandsflügen und Flüge innerhalb der EU:
http://www.munich-airport.de/Mediapool/Content/Download/Presse/Flyer_Handgepaeck...

Auf der Seite des Frankfurter Flughafen steht dazu:
Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen betreffen nur Flüssigkeiten, die Sie in Ihrem Handgepäck mit sich führen.
Die USA-betreffenden Sicherheitsbestimmungen ändern sich hierdurch nicht und bleiben weiterhin bestehen.
Auf Flügen
* innerhalb der Europäischen Union (z.B. von Frankfurt nach Madrid)
* von einem EU-Flughafen in Länder, die nicht der EU angehören (z.B. von Frankfurt in die USA)
* im Inland (z.B. von Frankfurt nach Berlin)
* ab Norwegen, Island und der Schweiz (z.B. von Oslo nach Paris)
dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck nur noch eingeschränkt durch die Sicherheitskontrolle geführt werden. Duty free-Artikel können Sie wie gewohnt im Anschluss nach der Sicherheitskontrolle einkaufen. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.