Gelten auf einem Parkplatz die Vorfahrtsregeln?
So z.B. vor einem großen Einkaufscenter? Oder gibt es dort eine Sonderregelung?
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die einzige Sonderregelung ist die Schrittgeschwindigkeit, ansonsten bestimmt die Straßenverkehrsordnung die Vorfahrtsregeln..
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Auf einem Parkplatz gilt Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sofern nicht ein Schild auf die STvo hinweisst oder/und Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen angebracht sind.
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Es gelten z.B. die Strickten Vorfahrtsregeln beim Ausparken nicht, sondern erhöhte Aufmerksamkeit, sonst Schuldbeteidigung. Das Haftpflichgesetz ist umgehbar, wenn man seine KfZ Versicherung " versäumt" hat, gilt nicht als öffentlicher Raum. Kann für Fahrübungen genutzt werden wenn kein Betrieb ist, aber nat. nur In Absprache mit dem Eigner. UND ganz vie gegenseitige Rücksichtsnahme.
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Antwort von homestarrunner 21.03.2009
auf parkplätzen gilt nur die gegenseitige rücksichtnahme! rechts vor links, bzw vorfahrtregeln finden i.d.r. keine beachtung auf parkplätzen, da der parkplatz keine straße i.s.d. stvo darstellt! (das gilt nicht für parkplätze, die zu einer straße gehören). auch das schild, das auf die stvo hinweist, impliziert lediglich die gegenseitige rücksichtnahme!
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Parkplätze gelten definitiv als öffentlicher Verkehrsraum - dabei spielt es keine Rolle, wem der Parkplatz gehört. Für den Charakter des "öffentlichen Verkehrsraums" ist lediglich entscheidend, ob ein unbestimmter Personenkreis dort Zugang hat. Damit sind Parkplätze in Einkaufszentren immer öffentlicher Verkehrsraum, für den die StVO damit auch gilt. Demzufolge darf dort auch niemand (auch nicht nachts oder in Absprache mit dem Eigentümer) ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung fahren.
Natürlich gilt aber auch das Rechts-Vor-Links aus der StVO.
Trotzdem darf der rechts-fahrende dem anderen nicht reinselmmeln wenn er es hätte vermeiden können.
Nein, mein Anwalt hat mir das mal erklärt, rechts vor links gilt auf einem Parkplatz wirklich nur wenn da ein Schild steht: hier gelten die Regeln der Stvo. Ansonsten gild nur das Recht der gegenseitigen Rücksichtnahme.Mir ist auf einem Parlplatz auch schon mal einer Reingesemmelt, deswegen.