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Gelegentliche Arbeit von zu Hause aus - Arbeitszimmer von der Seuer absetzbar?

gefragt von moorhuhn54 am 05.08.2008 um 12:23 Uhr

Ich verrichte den Großteil meiner Arbeit im Büro. Allerdings arbeite ich gelegentlich auch ein paar Stunden von zu Hause aus. Kann ich bei etwa 10 Stunden Arbeit von zu Hause aus die Kosten für mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?


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anonym
beantwortet von FordPrefect am 5. August 2008 13:16
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Seit dem Jahressteuergesetz 2007 ist ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall also ganz sicher nicht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. August 2008 12:25
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wenn das arbeitszimmer zu hause nicht zur wohnung gehört, ja.

es darf also nur seperat begehbar sein.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 5. August 2008 13:28

http://www.buero-forum.de/content/con1/medien/fremdpublikationen/arbeitszimmer

du bist nicht berechtigt dein arbeitszimmer abzusetzen.


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 5. August 2008 12:25
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Nein mein Vater macht es auch so und ist sich sicher das sowas nicht geht...


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 5. August 2008 12:32
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Leider wurde das geändert, und auch ich kann mein Büro zu Hause nicht mehr absetzen. Allerdings wusste ich nichts von der Regelung mit seperat begehbar. Aber meine Steuerberaterin sagte, das geht nicht mehr.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 5. August 2008 13:31

so ist es genauer:

Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitszimmer erfüllen?

Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können Sie Ihr Arbeitszimmer zu Hause steuermindernd geltend machen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

Neben dem Arbeitszimmer muss genügend Wohnraum vorhanden sein.

Das Arbeitszimmer muss räumlich abgetrennt sein. Eine Ecke im Wohnzimmer reicht nicht.

Es darf sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln.

Quelle: Tippscout.de (15.05.2007)

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 7. August 2008 22:28

das reicht nicht, es muß völlig abgetrennt von der Wohnung sein - dann hat man noch Chancen... sonst nicht mehr >> siehe unten

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 8. August 2008 12:27

@xy: Wurde aber zu diesem Jahr leider geändert.Habe ein abgetrenntes Büro zu Hause eingerichtet, und ich darf es definitiv NICHT mehr von der Steuer absetzen. Wenn sich allerdings meine Steuerberaterin (20 Jahre Erfahrung) irrt, hat sie da ein Problem. Werde mich trotzdem paralel noch anderweitig informieren.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. August 2008 14:27

@Aufbereiter:

alos ich kenne das nicht anders, evtl. liegen bei dir dann andere voraussetzungen vor, vielleicht nutzt du das zimmer nicht vollberuflich. denn das wurde ab 2007 geändert.

http://inhalt.monster.de/10397de-dep1.asp

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 9. August 2008 18:09

Ok, da liegt das Problem denn wohl. Habe ein Büro in der Firma, und nutze meins zuhaus nur teilweise Gewerblich, z.B. zum Fahrtenbuchschreiben.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. August 2008 12:33
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Arbeitszimmer da gibt es gerade eine menge Klagen von Leuten die es zu 90%-100% beruflich nutzen und es nicht absetzen können. Vielleicht hast Du mehr glück wie die "Lehrer" und "Richter" ;-)


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