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Gelegenheitsraucher-muss ich das der Versicherung melden?

gefragt von pekinese am 12.09.2008 um 15:33 Uhr

Ich rauche gelegentlich auf Parties. Innerhalb der Woche allerdings überhaupt nicht. Riskiere ich dennoch meinen Versicherungschtutz, wenn ich angebe, dass ich Nichtraucher bin?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. September 2008 15:45
3x
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Unter diesen Umständen gib das Rauchen Sonntag abend auf. Fülle das Formular im Laufe der nächsten Woche aus. Woher sollst Du ahnen, daß Du am Freitag darauf wieder anfängst? ;-)

Um was für eine Versicherung geht es denn? Diese Fragestellung wundert mich doch sehr.


Berry68
beantwortet von Berry68 am 12. September 2008 15:38
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Ich würde mal sagen Nein! Da man auch als Passivraucher schwer erkranken kann, ist der Nachweis für die Versicherung doch wohl kaum möglich. Frag aber lieber mal Deinen Hausarzt wie das genau funktioniert.


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 12. September 2008 15:38
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ein pekinese der ab und zu mal raucht...lach

nur ein witz...

also ich würde es nich angeben.....lg


anonym
beantwortet von herrkaiser am 12. September 2008 15:39
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Ich denke schon, dass du damit den Versicherungsschutz riskierst. Denn was im Antrag steht muss korrekt sein. Sonst kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Also besser korrekte Angaben machen, oder noch besser: mit dem Qualmen aufhören!


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. September 2008 15:41
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Gib es nicht an.



Moggelle
beantwortet von Moggelle am 12. September 2008 15:35
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Wat??!!

Als ich vor kurzem meine private Krankenversicherung abgeschlossen habe wollten die weiß viel von mir wissen.

Aber net ob ich rauche??!!

Och Kindchen, einfach nicht angeben und das mit dem Rauchen ganz schnell wieder lassen - ich weiß, ist leichter gesagt wie getan!!!


Schicksal
beantwortet von Schicksal am 12. September 2008 15:41
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Krankenversicherung oder Hausratsicherung?


moon73
beantwortet von moon73 am 12. September 2008 15:42
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Wenn diese Angaben für die Versicherung wichtig sind, sprich abgefragt werden, dann mußt du auch angeben, dass du rauchst, gib doch an, Gelegeheitsraucher. Alle Falschangaben können dich schlimmstenfalls den Versicherungsschutz kosten.


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